Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
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Regelversorgung Zahnersatz: Was ist das?

Die Regelversorgung beim Zahnersatz bezieht sich auf die kostengünstigste und zweckmäßigste Versorgung, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Sie muss den aktuellen zahnmedizinischen Standards entsprechen und eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung sicherstellen. Zu den häufigsten Formen der Regelversorgung gehören Metallkronen, Brücken und einfache Prothesen​​.

Was deckt die Regelversorgung bei Zahnersatz ab?

Die Regelversorgung umfasst notwendige und kostengünstige Behandlungen wie Metallkronen, einfache Brücken und Prothesen.

Festzuschüsse der Krankenkassen und Eigenanteile beim Zahnersatz

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel 60 % der Kosten der Regelversorgung. Wenn Patienten ein lückenlos geführtes Bonusheft für fünf Jahre vorweisen können, erhöht sich der Zuschuss auf 70 %, und nach zehn Jahren auf 75 %. In Härtefällen, wie bei Geringverdienern, können die Krankenkassen bis zu 100 % der Kosten übernehmen​​.

Was bedeutet „Eigenanteil“ bei der Regelversorgung?

Der Eigenanteil ist der Anteil der Kosten, den der Patient selbst tragen muss. Der Eigenanteil für die Regelversorgung beträgt etwa 40 % der Gesamtkosten. Dieser Anteil kann durch ein vollständig geführtes Bonusheft reduziert werden, sodass Patienten nur 25 - 30 % der Kosten selbst tragen müssen.

Leistungen der Regelversorgung: Standardtherapien

Zur Regelversorgung zählen Standardtherapien wie:

  • Kronen: Metallkronen für die Seitenzähne und zahnfarbene Teilverblendungen im sichtbaren Bereich.

  • Brücken: Metallbrücken für zahnbegrenzte Lücken.

  • Prothesen: Voll- und Teilprothesen aus Kunststoff ohne aufwändige Halteelemente.

Können Zahnimplantate Teil der Regelversorgung sein?

Nein, Zahnimplantate zählen nicht zur Regelversorgung. Patienten können sich jedoch für eine andersartige Versorgung entscheiden und erhalten trotzdem den Festzuschuss der Regelversorgung, müssen aber höhere Eigenkosten tragen.

Zusätzliche Leistungen

Zahnärzte sind verpflichtet, Patienten über alle möglichen Versorgungsarten zu informieren. Dazu gehören auch gleichartige und andersartige Versorgungen, wie etwa Zahnersatz auf Implantaten. Bei diesen Optionen bleibt der Festzuschuss der Krankenkassen gleich, jedoch steigt der Eigenanteil der Patienten aufgrund der höheren Gesamtkosten​.

Wie kann ein Patient den Festzuschuss seiner Krankenkasse erhöhen?

Durch regelmäßige Zahnvorsorge und ein lückenlos geführtes Bonusheft über fünf oder zehn Jahre kann der Festzuschuss von 60% auf bis zu 75% erhöht werden.

Quelle:

KZBV, Verbraucherzentrale.de, dentaly.org, Barmer, Wikipedia