Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Patienteninformation
Inhaltsverzeichnis

Regelversorgung Zahnersatz: Was ist das?

Die Regelversorgung beim Zahnersatz bezieht sich auf die kostengünstigste und zweckmäßigste Versorgung, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Sie muss den aktuellen zahnmedizinischen Standards entsprechen und eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung sicherstellen. Zu den häufigsten Formen der Regelversorgung gehören Metallkronen, Brücken und einfache Prothesen​​.

Gleichartige und andersartige Versorgung: Das ist der Unterschied

Wichtig zu wissen: Beim Zahnersatz wird zwischen gleichartiger und andersartiger Versorgung unterschieden. Diese Unterscheidung beeinflusst, wie hoch der Eigenanteil der Patienten ausfällt.

Gleichartige Versorgung: Hierbei handelt es sich um eine Regelversorgung, die durch zusätzliche Leistungen erweitert wird. Ein Beispiel wäre eine zahnfarbene Keramikverblendung, die über die Standardverblendung hinausgeht.

Andersartige Versorgung: Diese unterscheidet sich vollständig von der Regelversorgung. Ein typisches Beispiel sind Zahnimplantate anstelle von Prothesen oder Brücken.

Obwohl die Krankenkassen auch bei andersartigen Versorgungen den Festzuschuss gewähren, sind die Eigenkosten für diese Behandlungen deutlich höher. Patienten sollten sich daher umfassend von ihrem Zahnarzt beraten lassen, um die finanziellen Auswirkungen zu verstehen.

Was deckt die Regelversorgung bei Zahnersatz ab?

Die Regelversorgung umfasst notwendige und kostengünstige Behandlungen wie Metallkronen, einfache Brücken und Prothesen.

Festzuschüsse der Krankenkassen und Eigenanteile beim Zahnersatz

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel 60 % der Kosten der Regelversorgung. Wenn Patienten ein lückenlos geführtes Bonusheft für fünf Jahre vorweisen können, erhöht sich der Zuschuss auf 70 %, und nach zehn Jahren auf 75 %. In Härtefällen, wie bei Geringverdienern, können die Krankenkassen bis zu 100 % der Kosten übernehmen.

Systematik der Festzuschüsse: So berechnen Krankenkassen die Kostenübernahme

Die Höhe des Festzuschusses richtet sich nach dem zahnmedizinischen Befund und den notwendigen Maßnahmen zur Behandlung. Die Befunde sind in sogenannten Befundklassen kategorisiert. Jede Befundklasse ist mit einer Regelversorgung verknüpft, für die ein fester Betrag von der Krankenkasse übernommen wird.

Ein Beispiel: Für eine Zahnlücke im sichtbaren Bereich wird der Festzuschuss für eine Brücke aus Metall berechnet. Entscheidet sich der Patient jedoch für eine höherwertige Versorgung, wie eine Vollkeramikbrücke, bleibt der Festzuschuss gleich, und der Patient trägt die Mehrkosten.

Es ist wichtig, den Heil- und Kostenplan des Zahnarztes sorgfältig zu prüfen, um genau zu wissen, welche Kosten auf den Patienten zukommen.

Was bedeutet „Eigenanteil“ bei der Regelversorgung?

Der Eigenanteil ist der Anteil der Kosten, den der Patient selbst tragen muss. Der Eigenanteil für die Regelversorgung beträgt etwa 40 % der Gesamtkosten. Dieser Anteil kann durch ein vollständig geführtes Bonusheft reduziert werden, sodass Patienten nur 25 - 30 % der Kosten selbst tragen müssen.

Leistungen der Regelversorgung: Standardtherapien

Zur Regelversorgung zählen Standardtherapien wie:

  • Kronen: Metallkronen für die Seitenzähne und zahnfarbene Teilverblendungen im sichtbaren Bereich.

  • Brücken: Metallbrücken für zahnbegrenzte Lücken.

  • Prothesen: Voll- und Teilprothesen aus Kunststoff ohne aufwändige Halteelemente.

Können Zahnimplantate Teil der Regelversorgung sein?

Nein, Zahnimplantate zählen nicht zur Regelversorgung. Patienten können sich jedoch für eine andersartige Versorgung entscheiden und erhalten trotzdem den Festzuschuss der Regelversorgung, müssen aber höhere Eigenkosten tragen.

Zusätzliche Leistungen

Zahnärzte sind verpflichtet, Patienten über alle möglichen Versorgungsarten zu informieren. Dazu gehören auch gleichartige und andersartige Versorgungen, wie etwa Zahnersatz auf Implantaten. Bei diesen Optionen bleibt der Festzuschuss der Krankenkassen gleich, jedoch steigt der Eigenanteil der Patienten aufgrund der höheren Gesamtkosten​.

Wie kann ein Patient den Festzuschuss seiner Krankenkasse erhöhen?

Durch regelmäßige Zahnvorsorge und ein lückenlos geführtes Bonusheft über fünf oder zehn Jahre kann der Festzuschuss von 60% auf bis zu 75% erhöht werden.

Bonusheft korrekt führen: Tipps zur Erhöhung des Festzuschusses

Ein sorgfältig geführtes Bonusheft kann den Eigenanteil beim Zahnersatz erheblich reduzieren. Versicherte sollten jährlich mindestens eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt durchführen lassen und sich diese im Bonusheft bestätigen lassen.

  • 5 Jahre lückenlose Vorsorge: Erhöhung des Festzuschusses von 60 % auf 70 %.

    10 Jahre lückenlose Vorsorge: Steigerung auf 75 %.

Zusatzleistungen: Krankenkassen vergleichen lohnt sich auch für Zahnersatz

Einige Krankenkassen bieten über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgehende Unterstützungen an. Diese können Vergünstigungen für Zahnersatz, zusätzliche Festzuschüsse oder Sonderleistungen umfassen, wie:

  • Zuschüsse für höherwertige Materialien (z. B. Keramik).

  • Erstattung von Kosten für professionelle Zahnreinigungen, die zur Vorsorge beitragen.

  • Bonusprogramme, die den Eigenanteil zusätzlich senken.

Es lohnt sich, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Zusatzleistungen angeboten werden. Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen, wenn diese mehr Unterstützung für Zahnersatz bietet.

Regelmäßige Aktualisierung gesetzlicher Bestimmungen

Die gesetzlichen Vorgaben zur Regelversorgung, Härtefallregelung und Festzuschüssen können sich ändern. Versicherte sollten sich regelmäßig über neue Entwicklungen informieren, um ihre Rechte vollständig auszuschöpfen. Verlässliche Informationen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung oder dem Bundesgesundheitsministerium erhältlich.

Ein Tipp ist die regelmäßige Überprüfung des Heil- und Kostenplans, um sicherzustellen, dass die neuesten Regelungen berücksichtigt werden. Nur so können Patienten von den maximal möglichen Zuschüssen profitieren.

Quelle:

KZBV, Verbraucherzentrale.de, dentaly.org, Barmer, Wikipedia

Stichwörter