Checkliste: Arbeitsschutz und Mitarbeitersicherheit in der Zahnarztpraxis
Marzena SickingEin umfassender Arbeitsschutz ist in der Zahnarztpraxis essenziell, um die Gesundheit und Sicherheit des gesamten Praxisteams zu gewährleisten. Die Beschäftigten sind regelmäßig biologischen, chemischen und ergonomischen Risiken ausgesetzt. Daher ist es wichtig, dass Zahnarztpraxen die gesetzlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz konsequent einhalten und kontinuierlich überprüfen. Diese Checkliste fasst die wesentlichen Maßnahmen zusammen, die Praxisinhaber ergreifen sollten, um einen sicheren Arbeitsplatz für alle Mitarbeitenden zu schaffen.
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Regelmäßige Bewertung potenzieller Gefahrenquellen, z.B. durch chemische Reinigungsmittel,
Anpassung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung bei Veränderungen im Praxisablauf oder bei Einführung neuer Geräte und Materialien.
Dokumentation aller Gefährdungsbeurteilungen gemäß den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Biostoffverordnung (BioStoffV).
Schulung und Unterweisung des Personals
Regelmäßige Schulungen in Hygiene und Sicherheitsvorkehrungen, mindestens einmal jährlich.
Unterweisung in der richtigen Handhabung von Arbeitsmaterialien und Geräten (z.B. Desinfektionsmittel, Röntgengeräte).
Erste-Hilfe-Kurse für das gesamte Team, um im Notfall schnell handeln zu können.
Bereitstellung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Verfügbarkeit von Masken, Schutzbrillen, Handschuhen und Schutzkleidung für alle Mitarbeiter.
Regelmäßiger Wechsel und fachgerechte Entsorgung der PSA, um Kontaminationen zu verhindern.
Anpassung der PSA bei besonderen Infektionsrisiken, z.B. während einer Grippewelle oder Pandemie.
Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
Verwendung ergonomisch geformter Stühle und Hilfsmittel, die eine gesunde Sitzhaltung unterstützen.
Schulung des Teams in ergonomischen Arbeitsweisen, um Rücken- und Nackenbelastungen zu reduzieren.
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Arbeitsplatzausstattung auf Ergonomie.
Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
Regelmäßige Desinfektion von Oberflächen und Arbeitsgeräten, insbesondere in den Behandlungsräumen.
Anwendung zusätzlicher Hygienemaßnahmen (z.B. Händedesinfektion) zur Infektionsprävention im Team und bei den Patienten.
Umgang mit biologischen und chemischen Arbeitsstoffen
Kennzeichnung und sichere Lagerung von Desinfektionsmitteln, Röntgenchemikalien und weiteren potenziell gefährlichen Stoffen.
Regelmäßige Schulung im Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (z.B. Blut, Speichel) und strikte Einhaltung der BioStoffV.
Entsorgung kontaminierter Materialien gemäß den geltenden Vorschriften und unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen.
Brand- und Notfallschutz
Ausarbeitung und regelmäßige Überprüfung eines Notfallplans, der das Verhalten im Brandfall oder bei medizinischen Notfällen regelt.
Bereitstellung und regelmäßige Wartung von Feuerlöschern und anderen Brandschutzmaßnahmen.
Durchführung von Notfallübungen, um das Team auf den Ernstfall vorzubereiten.
Pausenregelungen und Gesundheitsschutz
Einhaltung von Pausenzeiten und maximalen Arbeitszeiten gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Förderung von kurzen Entspannungsphasen zur Vermeidung von Überlastung, z.B. durch kleine Ruhebereiche im Pausenraum.
Angebote zur Förderung der körperlichen und mentalen Gesundheit, z.B. Bewegungsübungen oder ergonomische Schulungen.
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Arbeitsschutzmaßnahmen
Durchführung interner Audits zur Überprüfung der Arbeitsschutzstandards und Umsetzung neuer Anforderungen.
Anpassung der Schutzmaßnahmen an gesetzliche Änderungen und die Entwicklungen im Gesundheitssektor.
Dokumentation und Evaluierung der Arbeitsschutzmaßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Robert Koch-Institut (RKI)