Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Checklisten
Inhaltsverzeichnis

Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

  • Regelmäßige Bewertung potenzieller Gefahrenquellen, z.B. durch chemische Reinigungsmittel,

  • Anpassung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung bei Veränderungen im Praxisablauf oder bei Einführung neuer Geräte und Materialien.

  • Dokumentation aller Gefährdungsbeurteilungen gemäß den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Biostoffverordnung (BioStoffV).

Schulung und Unterweisung des Personals

  • Regelmäßige Schulungen in Hygiene und Sicherheitsvorkehrungen, mindestens einmal jährlich.

  • Unterweisung in der richtigen Handhabung von Arbeitsmaterialien und Geräten (z.B. Desinfektionsmittel, Röntgengeräte).

  • Erste-Hilfe-Kurse für das gesamte Team, um im Notfall schnell handeln zu können.

Bereitstellung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

  • Verfügbarkeit von Masken, Schutzbrillen, Handschuhen und Schutzkleidung für alle Mitarbeiter.

  • Regelmäßiger Wechsel und fachgerechte Entsorgung der PSA, um Kontaminationen zu verhindern.

  • Anpassung der PSA bei besonderen Infektionsrisiken, z.B. während einer Grippewelle oder Pandemie.

Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung

  • Verwendung ergonomisch geformter Stühle und Hilfsmittel, die eine gesunde Sitzhaltung unterstützen.

  • Schulung des Teams in ergonomischen Arbeitsweisen, um Rücken- und Nackenbelastungen zu reduzieren.

  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Arbeitsplatzausstattung auf Ergonomie.

Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen

Umgang mit biologischen und chemischen Arbeitsstoffen

  • Kennzeichnung und sichere Lagerung von Desinfektionsmitteln, Röntgenchemikalien und weiteren potenziell gefährlichen Stoffen.

  • Regelmäßige Schulung im Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (z.B. Blut, Speichel) und strikte Einhaltung der BioStoffV.

  • Entsorgung kontaminierter Materialien gemäß den geltenden Vorschriften und unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen.

Brand- und Notfallschutz

  • Ausarbeitung und regelmäßige Überprüfung eines Notfallplans, der das Verhalten im Brandfall oder bei medizinischen Notfällen regelt.

  • Bereitstellung und regelmäßige Wartung von Feuerlöschern und anderen Brandschutzmaßnahmen.

  • Durchführung von Notfallübungen, um das Team auf den Ernstfall vorzubereiten.

Pausenregelungen und Gesundheitsschutz

  • Einhaltung von Pausenzeiten und maximalen Arbeitszeiten gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

  • Förderung von kurzen Entspannungsphasen zur Vermeidung von Überlastung, z.B. durch kleine Ruhebereiche im Pausenraum.

  • Angebote zur Förderung der körperlichen und mentalen Gesundheit, z.B. Bewegungsübungen oder ergonomische Schulungen.

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Arbeitsschutzmaßnahmen

  • Durchführung interner Audits zur Überprüfung der Arbeitsschutzstandards und Umsetzung neuer Anforderungen.

  • Anpassung der Schutzmaßnahmen an gesetzliche Änderungen und die Entwicklungen im Gesundheitssektor.

  • Dokumentation und Evaluierung der Arbeitsschutzmaßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung.

Quelle:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Robert Koch-Institut (RKI)