Alles, was Zahnärzte und ihre Patienten über die elektronische Patientenakte (ePA) wissen müssen
Marzena SickingDie elektronische Patientenakte (ePA) wird ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet, es sei denn, diese widersprechen aktiv (Opt-out-System). Warum sie kommt, wie sie funktioniert, welche Daten gespeichert werden und welche Herausforderungen es gibt, erfahren Zahnärzte und ihre Patienten in der folgenden Übersicht.
Was genau ist eine elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Plattform, die es ermöglicht, alle relevanten Gesundheitsdaten eines Patienten an einem zentralen Ort zu speichern. Dazu zählen unter anderem Diagnosen, Medikationspläne, Arzt- und Zahnarztberichte sowie Untersuchungsergebnisse wie Röntgenbilder.
Welche Vorteile soll die ePA für Zahnärzte und Ärzte bieten?
Mit der ePA können Behandler schnell auf die Gesundheitsdaten Ihrer Patienten zugreifen, insbesondere auf wichtige Informationen wie Medikamentenlisten oder Vorerkrankungen, die für die Behandlung relevant sein könnten. Der Aufwand, solche Daten bei Kollegen anzufordern bzw. selbst raus suchen und weitergeben zu müssen, entfällt.
Funktionsweise und Nutzung der ePA
Wie funktioniert die ePA?
Die ePA ist über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine persönliche PIN zugänglich. Patienten können die ePA unter anderem über eine von den Krankenkassen bereitgestellte App nutzen, um ihre Gesundheitsdaten zu verwalten. Für Ärzte und Zahnärzte erfolgt der Zugriff ebenfalls mit der eGK, jedoch nur nach expliziter Freigabe durch den Patienten. Die ePA ermöglicht es, verschiedene Dokumente wie Medikationspläne, Arztbriefe und Untersuchungsergebnisse hochzuladen und zu teilen.
Wie funktioniert die technische Einbindung der ePA in Praxisverwaltungssysteme
Ein wichtiger Aspekt ist die Integration der ePA in Praxisverwaltungssysteme (PVS). Je nach Anbieter kann die technische Anbindung variieren, was die Effizienz in der Praxis beeinflussen kann. Zahnärzte sollten sicherstellen, dass ihre PVS die ePA vollständig unterstützen, um den größtmöglichen Nutzen daraus zu ziehen.
Welche Daten werden in der ePA gespeichert?
Folgende Informationen können in der ePA gespeichert werden:
Diagnosen und Therapiepläne
Medikationspläne (besonders wichtig für Zahnärzte)
Befunde von Röntgen-, MRT- und CT-Untersuchungen
Elektronische Arztbriefe und Entlassungsberichte
Dokumente wie der elektronische Impfpass und das elektronische Zahnbonusheft
Für Patienten soll zudem auch die Möglichkeit bestehen, eigene Daten wie Vitalwerte oder Gesundheitsdaten von Smartwatches hochzuladen.
ePA für Privatversicherte
Für privat Versicherte wird die ePA nicht automatisch eingerichtet. Privatpatienten müssen aktiv zustimmen, bevor ihre ePA erstellt wird. Diese Unterscheidung ist insbesondere für Zahnärzte wichtig, die viele privatversicherte Patienten behandeln.
Vorteile und Nutzen der ePA für Zahnärzte und Patienten
Vorteile für Zahnärzte
Für Zahnärzte bietet die ePA eine Reihe von Vorteilen. Sie ermöglicht einen schnellen und unkomplizierten Zugriff auf wichtige Patientendaten. Bei Patienten mit komplexen Medikationsplänen können Zahnärzte durch die ePA mögliche Wechselwirkungen identifizieren und die Behandlungsplanung entsprechend anpassen. Auch Röntgenbilder und frühere Befunde sind leichter verfügbar, ohne dass der Patient zusätzliche Dokumente mitbringen muss.
Vorteile der elektronischen Patientenakte für Patienten
Patienten profitieren von der ePA durch die zentrale Verwaltung all ihrer Gesundheitsdaten. Sie müssen keine Papierdokumente mehr mitführen und können sich darauf verlassen, dass alle relevanten Informationen dem Zahnarzt oder Arzt bei Bedarf zur Verfügung stehen. Zudem können sie selbst entscheiden, welche Daten mit wem geteilt werden.
Ein weiterer großer Vorteil ist die Nutzung der ePA im Notfall. Sollten Patienten plötzlich behandelt werden müssen, stehen den behandelnden Ärzten alle notwendigen Informationen zur Verfügung.
Datenschutz und Sicherheit bei der ePA
Wie sicher sind die Daten in der ePA?
Die Sicherheit der Daten in der ePA hat in dem Projekt oberste Priorität. Die Daten werden verschlüsselt und pseudonymisiert gespeichert. Nur autorisierte Personen, wie Zahnärzte, Ärzte oder Apotheken, haben Zugriff auf die ePA – und auch dies nur, wenn der Patient dies ausdrücklich erlaubt. Trotz der hohen Sicherheitsstandards besteht ein gewisses Risiko durch potenzielle Cyberangriffe oder Datenlecks. Es gibt Bedenken, dass besonders sensible Informationen wie psychische Erkrankungen oder Infektionskrankheiten missbraucht werden könnten.
Forschungsdatenspende
Ein weiterer Aspekt ist die Möglichkeit, Daten pseudonymisiert für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen. Patienten müssen hierzu jedoch ausdrücklich ihre Zustimmung geben. Für die Forschung bietet die ePA eine wertvolle Ressource, da sie eine große Menge anonymisierter Daten bereitstellen kann. Allerdings wird genau dieser Punkt stark kritisiert, da er ein gewisses Risiko für Datenmissbrauch birgt.
Rechtliche Aspekte und Opt-out-Möglichkeiten
Ist die Nutzung der ePA verpflichtend?
Die Nutzung der ePA ist grundsätzlich freiwillig. Bis 2025 können Patienten selbst entscheiden, ob sie die ePA nutzen möchten (Opt-in). Ab 2025 wird die ePA jedoch automatisch eingerichtet, es sei denn, der Patient widerspricht aktiv (Opt-out). Die Patienten behalten jedoch jederzeit die volle Kontrolle über ihre Daten und können entscheiden, wer auf welche Informationen zugreifen darf.
Widerspruchsmöglichkeiten zur Nutzung der ePA
Patienten können jederzeit der Nutzung der ePA widersprechen. Dieser Widerspruch kann sowohl digital als auch telefonisch bei der Krankenkasse eingereicht werden. Auch nachträglich können Daten gelöscht oder der Zugriff einzelner Ärzte und Zahnärzte entzogen werden.
Welche Daten sind für Zahnärzte besonders wichtig in der ePA?
Für Zahnärzte sind insbesondere Medikationspläne und zahnmedizinische Röntgenbilder von Bedeutung. Diese Informationen helfen dabei, Wechselwirkungen von Medikamenten zu vermeiden und die Behandlung gezielt zu planen.
Zukünftige Entwicklungen der elektronischen Patientenakte
Die ePA wird in den kommenden Jahren eine immer zentralere Rolle im Gesundheitswesen einnehmen. Neben dem Opt-out-System ab 2025 ist geplant, weitere digitale Gesundheitsdienste in die ePA zu integrieren, wie etwa den elektronischen Impfpass, das elektronische Untersuchungsheft für Kinder oder das Zahnbonusheft.
Quelle:BMG, Verbraucherzentrale, KBV, Gematik, netzpolitik.org, ZDFheute