GOZ 0010 – Wie kann sie berechnet werden?
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefunds sowie Aufzeichnung des Befunds wird im Bundesdurchschnitt mit dem 2,5-fachen Faktor abgerechnet.
GKV Niveau liegt bei dem 4,04-fachen Faktor!
Die GOZ 0010 Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefunds sowie Aufzeichnung des Befunds wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 22 – Dez. 22) mit dem 2,5-fachen Faktor abgerechnet.
Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 4,04-fachen Faktor abgerechnet werden.
Eingangsuntersuchung zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 123,18 Euro honoriert.
Quelle:DZR