Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Abrechnung
Inhaltsverzeichnis

Die Aligner-Therapie hat die Kieferorthopädie revolutioniert. Die nahezu unsichtbaren Schienen bieten eine ästhetisch ansprechende Alternative zu konventionellen Zahnspangen. Doch der Erfolg einer solchen Behandlung hängt maßgeblich auch von einer gründlichen Diagnostik vor der Therapie ab. Die Diagnostik schließt u. a. Parodontalerkrankungen, eine CMD, sonstige pathologische Veränderungen der Hart- und Weichgewebe sowie medizinische und medikamentenspezifische Kontraindikationen aus (s. Positionspapier der DGKFO zur kieferorthopädischen Diagnostik, Stand Februar 2022).

Eine umfassende Diagnostik vor Beginn der Aligner-Therapie ist unerlässlich, um:

  • Indikationen und Kontraindikationen zu klären.

  • Das Behandlungsziel präzise zu definieren.

  • Mögliche Risiken zu identifizieren und zu minimieren.

Was gehört zu einer umfassenden Diagnostik?

  • Anamnese

  • Klinische Untersuchung, ggf. ergänzt durch eine erweiterte PA-Befundung und CMD-Diagnostik

  • Modellanalyse

  • Röntgendiagnostik

  • Fotoanalyse

  • Intraorale Scans

Während der Aligner-Therapie sind regelmäßige Kontrolltermine unerlässlich, um:

  • Den Therapieverlauf zu überwachen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

  • Mögliche Komplikationen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

  • Die Compliance des Patienten zu überprüfen und bei Bedarf zu motivieren.

Diagnostik als Schlüssel zum Erfolg der Aligner-Therapie

Die Diagnostik ist der Schlüssel zum Erfolg einer Aligner-Therapie. Eine gründliche Vorbehandlungsdiagnostik und regelmäßige Verlaufskontrollen gewährleisten eine sichere und effiziente Behandlung und tragen dazu bei, ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Abrechenbare Positionen bei der Diagnostik in der Aligner-Therapie

GOZ 0040: Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans bei kieferorthopädischer Behandlung oder bei funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen nach Befundaufnahme und Ausarbeitung einer Behandlungsplanung.

GOZ 6000 und 6000a: Profil- oder Enfacefotografie einschließlich kieferorthopädischer Auswertung.

Die GOZ 6000 umfasst die Erstellung von Kopfaufnahmen (frontal, halbseitig oder seitlich) in verschiedenen Aufnahmetechniken. Die kieferorthopädische Auswertung dieser Aufnahmen ist bereits in der Gebühr enthalten. Intraorale Aufnahmen fallen nicht unter diese Ziffer.

Auszug – Beispielhafter Kostenplan für die Aligner-Therapie

 

Diagnostik

 

1

Behandlungsplan

0040

4

Fotos

6000

10

Intraorale Fotos

6000a

4

ggf. optrisch-elektronische Abformung, je KH oder FZ-Bereich

0065

2

ggf. digitale Auswertung und Vermessung eines 3D Scans, je Kiefer

6010a

2

ggf. Abformung beider Kiefer inkl. Bissnahme

0060

2

ggf. Modellanalyse

6010

2

ggf. ClinCheck bzw. Zielplanung, analog

6260a

2

ggf. Abformung mit indiv. Löffel, je Kiefer

5170

Diese Beschränkungen gibt es bei der Abrechnung der Aligner-Diagnostik

  • Häufigkeit: Die Leistung kann pro Behandlungsabschnitt bis zu viermal berechnet werden. Bei häufigerem Bedarf muss eine entsprechende Begründung in der Rechnung angegeben werden.

  • Therapieumstellung: Bei einer notwendigen Therapieumstellung kann die Ziffer erneut berechnet werden.

  • Dokumentation: Fotos, die ausschließlich dokumentarischen Zwecken dienen, sind in der Regel bereits durch andere Gebühren abgegolten und dürfen nicht gesondert berechnet werden.

  • Therapeutische/diagnostische Zwecke: Fotos, die therapeutischen oder diagnostischen Zwecken dienen, aber keine kieferorthopädische Auswertung erfordern, können analog berechnet werden. Die BZÄK empfiehlt keine konkrete Analoggebühr, der PKV-Verband schlägt jedoch die GOZ 6000 vor.

CAVE: Intraorale Aufnahmen entsprechen nicht dieser Nummer, sondern sind nach § 6 Abs. 1 oder als Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 zu berechnen (Quelle: Bundeszahnärztekammer | GOZ-Kommentar).

GOZ 6010 und 6010a: Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale, graphische oder metrische Analysen, Diagramme), je Leistung nach der Nummer 0060.

Die Analyse von Kiefermodellen dient der detaillierten Erfassung und Dokumentation der Zahn- und Kieferverhältnisse. Dabei können verschiedene Methoden zum Einsatz kommen, wie dreidimensionale Analysen, grafische Darstellungen oder metrische Auswertungen.

Abrechnung der GOZ 6010/6010a

  • Mehrfachberechnung: Die Analyse kann mehrmals im Verlauf einer Behandlung berechnet werden, wenn dies für die Therapieplanung notwendig ist.

  • Voraussetzung: Die Berechnung setzt die vorherige Erstellung von Kiefermodellen voraus (GOZ-Nr. 0060).

  • Digitale Modelle: Die Analyse von digitalen Kiefermodellen, die durch optisch-elektronische Abformungen erstellt werden, wird als eigenständige Leistung betrachtet und analog zu anderen vergleichbaren Leistungen berechnet.

Analogabrechnung bei der Aligner-Diagnostik

  • Keine konkrete Empfehlung: Die BZÄK gibt keine konkrete Analoggebühr für die Analyse digitaler Kiefermodelle an.

  • PKV-Empfehlung: Der PKV-Verband schlägt die GOZ-Nr. 6010 als mögliche Analoggebühr vor.

  • Individuelle Beurteilung der Analoggebühr: Die Wahl der passenden Analoggebühr hängt von der Komplexität der Analyse und dem individuellen Fall ab.

„Die computergestützte Auswertung zur Diagnose oder Planung von Modellen oder Behandlungen durch die gescannten Daten ist nicht mehr Bestandteil des intraoralen Scannens nach der Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 0065. Dies unterscheidet die GOZ-Nr. 0065 von den GOZ-Nrn. 0050 und 0060. Sie kann bzw. muss demzufolge als nicht in der GOZ 2012 beschriebene Leistung gemäß § 6 Abs. 1 analog berechnet werden.“

Die Wahl einer analogen Gebührenziffer ist vom Zahnarzt – nicht von der PKV – individuell nach dem entstandenen Aufwand auszuwählen. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung als Analogziffer verwendet wird, liegt in dessen Ermessen. Bestätigt wird diese Sichtweise vom Amtsgericht (AG) Waiblingen, das mit Urteil vom 18.07.2022 (Az.: 7 C 533/20) ebenfalls zu der Auffassung gelangt, bei der GOZ-Position 0065 ist die PC-gestützte Auswertung zur Diagnose und Planung nicht enthalten und daher muss sie analog berechnet werden. Quelle: Bundeszahnärztekammer | GOZ-Kommentar; Juradent.de

Wie kann ClinCheck abgerechnet werden?

Der ClinCheck bietet sowohl für Patienten als auch für Zahnärzte zahlreiche Vorteile. Durch die präzise digitale Planung und die anschauliche Visualisierung wird die Behandlung transparenter, effizienter und für den Patienten angenehmer. ClinCheck muss als Analogleistung in der Praxis individuell angelegt werden.

Ablauf:

  1. Intraorale Scans: Die Behandlung beginnt mit einer hochpräzisen digitalen Abformung der Zähne und des Kiefers.

  2. Softwareanalyse: Die gewonnenen Daten werden in die ClinCheck-Software importiert.

  3. 3D-Simulation: Die Software berechnet auf Basis des Scans eine Serie von Alignern, die die Zähne schrittweise in die gewünschte Position bewegen.

  4. Visualisierung: Der Behandlungsverlauf wird in einer animierten 3D-Simulation dargestellt. So kann der Patient den gesamten Behandlungsprozess visuell nachvollziehen.

Vorteile des ClinChecks:

  • Transparenz: Der Patient erhält einen detaillierten Einblick in seine Behandlung und kann den Behandlungsverlauf aktiv mitgestalten.

  • Effizienz: Die digitale Planung spart Zeit und reduziert den Aufwand für die Herstellung von Modellen.

  • Präzision: Die Behandlungsergebnisse sind vorhersehbarer und reproduzierbarer.

  • Patientenkommunikation: ClinCheck ermöglicht eine bessere Kommunikation mit dem Patienten und stärkt das Behandlungsbündnis.

In einer Stellungnahme zur Behandlung mit Alignern stellt die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) wörtlich fest: „Für den Behandlungserfolg ist der Kieferorthopäde verantwortlich; ihm obliegt vor allem die Kontrolle des virtuellen Behandlungszieles (ClinCheck), da dies Basis für die gesamte Schienensequenz ist.“

Insoweit ist eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlungsplanung auf Basis eines digitalen Datensatzes eindeutig gegeben.

Außerdem sagt der Beschluss des GOZ-Ausschusses der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK BW) vom 12.10.2016: „Bei der simulierten Therapie unter Verwendung spezifischer Planungssoftware auf der Basis eines digitalen Datensatzes (Kieferscan, Modellscan u. ä.) handelt es sich um eine selbständige zahnärztliche Leistung, die weder in der GOZ noch in der GOÄ beschrieben ist. Sie kann daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden.“

Abrechnung der GOZ 0060

GOZ 0060: Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung.

Die GOZ 0060 eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche zahnärztliche Behandlung. Die Situationsmodelle ermöglichen eine genaue Diagnose, Planung und Dokumentation des Behand lungsverlaufs. KEINE Arbeitsmodelle!

Inhalt der GOZ 0060

  • Abformung beider Kiefer: Die Erstellung von Abdrücken des Ober- und Unterkiefers mit einem geeigneten Abformmaterial.

  • Bissfixierung: Die Registrierung des Bissverhältnisses zur korrekten Positionierung der Modelle.

Hinweise zur GOZ 0060

  • Individuelle Löffel: Die Abformungen können gegebenenfalls mit individuellen Löffeln erfolgen (2 x GOZ-Nr. 5170). Diese Ziffern sollten daneben geschrieben werden.

  • Zahntechnische Leistungen: Tatsächlich entstandene angemessene Kosten können gemäß § 9 GOZ und das verwendete Abformungsmaterial berechnet werden.

Abrechnung der GOZ 0060

  • Grundsatz: Die GOZ 0060 wird in der Regel einmal pro Behandlung berechnet.

  • Neben der Nummer 0060 kann die Nummer 5170 für die Abformung mit individuellem Löffel abgerechnet werden.

  • Ausnahmen: Bei umfangreichen Behandlungen oder Therapieumstellungen kann eine erneute Abformung und damit eine zusätzliche Berechnung der GOZ 0060 erforderlich sein.

Abrechnung der GOZ 0065

GOZ 0065: Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Abformungen mit Abformlöffeln und alginatartigen Materialien erfolgt hier die Erfassung der Zahnstrukturen digital. Sie bietet eine moderne und präzise Methode zur Erfassung der Zahnstrukturen. Das ermöglicht eine effizientere und patientenfreundlichere Behandlung.

Inhalt der GOZ 0065

  • Digitale Abformung: Die präzise Erfassung der Zahn- und Kieferstrukturen mittels eines intraoralen Scanners.

Vorbereitende Maßnahmen

  • Auftragen von Haftvermittler und Kontrastmittel.

  • Digitale Bissregistrierung: Die Erfassung des Bissverhältnisses in digitaler Form.

  • Archivierung: Die Speicherung der digitalen Abformdaten für spätere Zwecke.

Vorteile

  • Höhere Präzision: Die digitale Abformung ermöglicht eine präzisere Darstellung der Zahnstrukturen im Vergleich zu herkömmlichen Methoden.

  • Mehr Komfort: Für den Patienten ist die digitale Abformung oft angenehmer, da kein Abformmaterial im Mund verwendet wird.

  • Zeitersparnis: Die digitale Bearbeitung der Daten ermöglicht eine schnellere Herstellung von Zahnersatz.

  • Umweltfreundlichkeit: Durch den Wegfall von Abformmaterialien wird weniger Abfall produziert.

Abrechnung der GOZ 0065

  • Je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.

  • Keine Kombination mit konventionellen Abformungen:

Wenn eine optisch-elektronische Abformung durchgeführt wird, können für denselben Bereich keine zusätzlichen Kosten für konventionelle Abformungen berechnet werden. Konventionelle Abformungen sind laut der Bestimmungen Positionen nach den GOZ-Nrn. 5170, 5180 und 5190.

Dangela Henning

Dangela Henning

Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen. Mit ihren 30 Jahren Berufserfahrung in der Kieferorthopädie ist sie bundesweit als Leitung der KFO-Abteilung bei MeDi-Zahn in den Praxen unterwegs und unterstützt bei der Abrechnung. Sie gibt Schulungen, Seminare und Webinare, außerdem ist sie Daisy-Trainerin und Mitglied im Prüfungsausschuss der ZÄK WL. Foto: Medi-Zahn

henning@medi-zahn.de

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