So teuer sind die Sozialversicherungsabgaben seit 1. Januar 2025
Judith MeisterHöhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, neue Bemessungsgrenzen und die Vereinheitlichung der Bezugsgrößen in Ost und West: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen in diesem Jahr dramatische Kosten für Sozialabgaben stemmen.
Rund 30.000 Euro brutto pro Jahr für ZFA und durchschnittliche 60.000 Euro brutto für einen angestellten Zahnarzt: Personalkosten sind in den meisten Praxen nach wie vor der größte Ausgabenblock. Das gilt umso mehr, da die tatsächlichen Summen, die Praxischefinnen und Praxischefs für ihre Arbeitnehmer ausgeben müssen, nochmal deutlich höher liegen, als die Gehaltsabrechnung glauben macht: Schuld sind die immensen Lohnnebenkosten, die sich in Deutschland auf mehr als 22 Prozent des Bruttolohns belaufen.
Den Löwenanteil dieses Ausgabenblocks machen die Sozialversicherungsbeiträge aus, die der Arbeitgeber zur Hälfte (bei der Unfallversicherung sogar vollständig) und direkt an die jeweiligen Körperschaften abführen muss.
Entsprechend zahlen Praxischefinnen und Praxischefs für ZFA und Zahnärzte die (anteiligen) Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen und Unfallversicherung. Bei ZFA kommen noch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung hinzu. Angestellte Kolleginnen und Kollegen erhalten in der Regel die Hälfte der Beiträge zum Versorgungswerk.
Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen 2025 deutlich tiefer in die Tasche greifen
Besonders bitter: Im Vergleich zu 2024 müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer deutlich tiefer in die Tasche greifen, um die anfallenden Sozialversicherungsausgaben zu bestreiten. Das liegt zum einen an dem seit Beginn des Jahres geltenden neuen Mindestlohn, der die Kosten auch im Niedriglohnsektor treibt.
Zudem ist auch die Beitragsbemessungsgrenze gestiegen. Diese Kennzahl gibt an, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Seit Januar beträgt der Wert 66.150 Euro brutto pro Jahr (5512,50 Euro pro Monat). 2024 waren es noch 62.100 Euro im Jahr (5175 Euro brutto pro Monat).
Entsprechend zahlen Besserverdienende deutlich mehr für ihre Kranken- und Pflegeversicherung – und mit ihnen auch ihre Arbeitgeber. Die Beitrags(satz)-Steigerungen im privaten und im gesetzlichen Lager verstärken diesen Effekt zusätzlich.
Bei Beiträgen von 14,6 Prozent für die Krankenversicherung, einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Kassen von 2,5 Prozent (plus 0,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr), bis vier Prozent für die Pflegeversicherung (plus 0,2 Prozentpunkte für Eltern bzw. plus 0,6 Prozent für Kinderlose), 18,6 Prozent für die Rente und 2,6 Prozent für die Arbeitslosenversicherung tun die jeweils hälftigen Zahlungen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen weh.
Die 1,3 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung müssen Praxischefinnen und Praxischefs sogar alleine stemmen.
Auch die Rentenbeiträge werden teurer
Eine weitere wichtige Neuerung: Ab 2025 gilt erstmals eine einheitliche Bezugsgröße in den neuen und alten Bundesländern. Die Unterschiede bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Ost und West sind damit Geschichte. Seit Anfang Januar liegt die Grenze damit bundesweit bei 8050 Euro im Monat. Das sind stolze 96.600,00 Euro brutto pro Jahr.
Zum Vergleich: 2024 lag der Wert in den neuen Bundesländern noch bei 7450 Euro und in den alten Bundesländern bei 7550 Euro pro Monat.
2500 Euro Gehalt kosten 3136 Euro
Wie genau sich all diese Neuerungen auswirken, belegt das folgende Beispiel:
Ein Zahnarzt, der einer unverheirateten und kinderlosen ZFA ein Monatsbrutto von 2500 Euro zahlt, muss dafür insgesamt satte 3136 Euro ausgeben. Der Grund: Zum Bruttogehalt kommen noch 232,50 Euro für die Rente, 32,50 Euro für die Arbeitslosenversicherung, 45 Euro für die Pflege sowie 213,75 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung. Dieselben Summen zahlen die Arbeitnehmer aus ihrem Brutto als Eigenbeitrag.
Für den Arbeitgeber fallen zudem noch 215,75 Euro für Umlagen an, die die Kosten für krankheitsbedingte Ausfälle, Mutterschaft und Kosten der Berufsgenossenschaften finanzieren.