GOZ 2360 – Wie kann sie berechnet werden?
Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren, je Kanal wird im Bundesdurchschnitt mit dem 3,0-fachen Faktor abgerechnet.
GKV Niveau liegt bei dem 3,68-fachen Faktor!
Die 2360 Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren, je Kanal wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 23 – Dez. 23) mit dem 3,0 fachen Faktor abgerechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 3,68-fachen Faktor abgerechnet werden.
Entfernung nekrotischen Pulpengewebes ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 23,64 Euro honoriert.
Quelle:DZR HonorarBenchmark (BEMA Punktwert: 1,2638)