Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
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GKV Niveau liegt bei dem 3,68-fachen Faktor!

Die 2360 Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren, je Kanal wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 23 – Dez. 23) mit dem 3,0  fachen Faktor abgerechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 3,68-fachen Faktor abgerechnet werden.

Entfernung nekrotischen Pulpengewebes ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 23,64 Euro honoriert.

Quelle:

DZR HonorarBenchmark (BEMA Punktwert: 1,2638)