Wischdesinfektion bleibt erlaubt: BZÄK reagiert auf Verunsicherung in Zahnarztpraxen
Marzena SickingDie Bundeszahnärztekammer stellt klar: Die Wischdesinfektion semikritischer Medizinprodukte bleibt in Zahnarztpraxen zulässig. Ein neuer Praxisleitfaden soll rechtliche Unsicherheiten ausräumen.
Die Wischdesinfektion semikritischer Medizinprodukte bleibt zulässig. Mit dieser klaren Botschaft reagiert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf anhaltende Verunsicherung in Zahnarztpraxen. Der neue Praxisleitfaden zur abschließenden Wischdesinfektion soll Zahnärztinnen und Zahnärzten rechtliche Sicherheit und Orientierung im Hygienemanagement geben.
Unsicherheit nach AGMP-Informationsschreiben
Auslöser der Verwirrung war ein nicht rechtsverbindliches Informationsschreiben der Arbeitsgemeinschaft Medizinprodukte der Länder (AGMP), des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Darin wurde die Wischdesinfektion semikritischer Medizinprodukte kritisch hinterfragt – insbesondere die Nachvollziehbarkeit und Validierbarkeit der manuellen Reinigungsschritte. Viele Zahnarztpraxen standen seither vor der Frage, ob etablierte hygienische Maßnahmen künftig überhaupt noch zulässig seien.
BZÄK: Behördenforderungen praxisfern und unnötig
In ungewöhnlich deutlichen Worten kritisiert BZÄK-Vizepräsident Konstantin von Laffert die Vorgehensweise der Behörden: „Hier zeigt sich exemplarisch ein fehlgeleiteter und praxisferner Übereifer von Behörden, der keiner einzigen Patientin und keinem einzigen Patienten hilft, aber viel unnötigen Stress und Frust in den Praxen auslöst.“ Konkret kritisiert von Laffert die behördliche Forderung, dass die „manuelle mechanische Krafteinwirkung“ bei der Wischdesinfektion reproduzierbar belegt werden solle – eine aus Sicht der BZÄK realitätsferne Vorstellung: „Übersehen wurde leider nur, dass selbst ein Validierer, der in die Praxis käme, keine Menschen validieren und den Anpressdruck kalibrieren kann. Und das ist auch überhaupt nicht erforderlich.“
Praxisleitfaden schafft rechtliche und fachliche Klarheit
Mit dem neuen Praxisleitfaden will die BZÄK eine klare Orientierungshilfe bieten und Praxisteams von unnötiger Bürokratie entlasten. Ziel sei es, so von Laffert, Unsicherheiten aus der Welt zu schaffen – sowohl gegenüber den Behörden als auch im täglichen Hygienemanagement. Der Leitfaden soll Zahnärztinnen und Zahnärzten als Argumentationshilfe dienen und ihnen ermöglichen, weiterhin rechts- und fachkonform mit Wischdesinfektion zu arbeiten, sofern die grundlegenden Hygienestandards eingehalten werden.