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Zahnmedizin

PRF dient in der oralen Implantologie als bioaktives Hilfsmittel bei der Therapie unterschiedlicher Defekte und ermöglicht verschiedene augmentative und prothetisch-implantologische Versorgungskonzepte.

PRF ist eine Matrix des Blutgerinnungsfaktors Fibrin, die durch Zentrifugieren bei einer bestimmten Umdrehungszahl aus Blut gewonnen werden kann. Die Matrix enthält Thrombozyten, Leukozyten sowie Wachstumsfaktoren. Darum kann PRF in fester und flüssiger Form die Wundheilung unterstützen.

Aktuell wird es in der zahnärztlichen Praxis in fester Form als solide PRF-Plug-Matrix nach Extraktionen zum Auffüllen der Alveole eingesetzt. Alternativ kann auch eine flüssige PRF-Matrix hergestellt werden mit ähnlichen biologischen Eigenschaften wie das solide PRF.

Bisher keine einzige Leitlinie zu Platelet-Rich-Fibrin in der Implantologie

Obwohl PRF schon seit vielen Jahren in der (Zahn-)Medizin eingesetzt wird und seine Bedeutung in der dentalen Implantologie in den letzten Jahren kontinuierlich größer wurde, gab bislang weltweit keine
einzige Leitlinie zur Verwendung des Blutkonzentrats in der oralen Implantologie.

Bei der Entwicklung der Leitlinie wurde die Wirksamkeit von PRF in sieben Indikationen überprüft: Bei der Socket/Ridge-Preservation, der Sinusboden-Elevation, der lateralen, der vertikalen und der dreidimensionalen Augmentation, bei periimplantären Erkrankungen und bei der Sofortimplantation.

Grundlagen der DGI-Leitlinie

Die Fachleute analysierten unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Implantologie auch die Datenlage zur Auswirkung der PRF-Therapie auf das Schmerzempfinden der Patienten.

Da das Konzentrat aus dem Blut des Patienten gewonnen wird, kann es durch patientenbezogene Parameter, wie Alter oder Gesundheitszustand, beeinflusst werden. Bei der Leitlinie wurde die spontane
Wundheilung als Kontrollgruppe bei der Verwendung von PRF als alleiniger Therapie berücksichtigt. Kam PRF in Kombination mit Knochenersatzmaterialien oder Membranen zum Einsatz, galt als akzeptable
Kontrollgruppe die Behandlung mit diesen Materialien ohne PRF.

Entscheidungen der DGI zu Platelet-Rich-Fibrin in der Implantologie

Der Alveolenverschluss durch die Regeneration und Epithelialisierung des Weichgewebes ist neben der Knochenregeneration für den Therapieerfolg bei einer Implantation entscheidend wichtig. „Auch wenn
vorliegenden Studien teilweise Schwächen haben, kann unter Berücksichtigung dieser Limitationen die Überlegenheit der PRF-Behandlung in der Verbesserung der Alveolenheilung gegenüber der spontanen
Wundheilung belegt werden”, schreiben die Autoren.

Mit starkem Konsens wurde eine offene Empfehlung beschlossen, also eine Kann-Formulierung: Ein Verfahren oder eine Therapiemaßnahme kann erwogen oder einem Patienten empfohlen werden. Möglich ist aber auch der Verzicht darauf.

Zu einem identischen Urteil kamen die Fachleute auch bei der Empfehlung zum Thema Socket/Ridge-Preservation zum Volumenerhalt des Kieferkammes.

Aufgrund der derzeitigen Datenlage in den anderen Indikationen sowie im Hinblick auf die Minderung des Schmerzempfindens durch die Anwendung einer soliden PRF-Plug-Matrix zum Auffüllen der Alveole
konnten die Fachleute keine Empfehlung aussprechen.

Therapieempfehlungen zum Einsatz von Platelet-Rich-Fibrin in der Implantologie

Zusammengefasst lauten die evidenzbasierten Therapieempfehlungen:

  • Das Auffüllen der Alveole mit solider PRF-Plug-Matrix führt zur Verbesserung der Alveolenheilung und kann bei offen abheilender Alveole empfohlen werden.
  • Die alleinige Anwendung von solider PRF-Plug-Matrix zum Auffüllen der Alveole trägt zum Volumenerhalt des Kieferkammes bei und kann bei einer Indikation zur Socket/ Ridge-Preservation als alternative Therapieoption empfohlen werden.

Keine Therapieempfehlung für Platelet-Rich-Fibrin

Keine Aussage zur Therapieempfehlung ist laut DGI bei diesen Indikationen möglich:

  • Sinusboden-Elevation
  • Laterale Augmentation
  • Vertikale Augmentation
  • Dreidimensionale Augmentation
  • Periimplantäre Erkrankungen
  • Sofortimplantation

Ebenfalls ist keine Aussage zur Therapieempfehlung möglich im Hinblick auf die Minderung der Schmerzempfindung.

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Quelle: www.dgi-ev.de