Nix geregelt – und was jetzt? Wie Zahnärzte ihre Vorsorge-Informationen sinnvoll ordnen
Wenn ein Praxisinhaber stirbt oder schwer erkrankt, ist es gut, wenn die Hinterbliebenen auf strukturierte Vorsorge-Informationen zugreifen können. Denn es gibt zeitnah viel Grundlegendes zu regeln. Administratives, Vollmachten, Verfügungen, Erbe?
Wenn der Zahnarzt gut vorsorgt und das Wichtigste für den Ernstfall festlegt, ist das sicherer – und angenehmer: für ihn selbst, für die Familie, die Erben und für die Zahnarztpraxis.
Aber wenn der Zahnarzt seinen Willen nicht mehr äußern und seine Praxis- und Privatadministration nicht mehr selbst verwalten kann, stehen die Angehörigen oder Hinterbliebenen vor konkreten Entscheidungen, die jeden Lebensbereich betreffen.
Wer entscheidet und handelt jetzt?
Welche persönlichen Wünsche und Bedürfnisse sollen wir berücksichtigen?
Wie soll die ärztliche Versorgung laufen, welche Operationen oder lebenserhaltende Maßnahmen sollen zur Anwendung kommen?
Wie organisieren wir die Pflege?
Wie laufen die Geschäfte mit der Bank und wie verwalten wir das Vermögen?
Was passiert mit der Praxis, den Angestellten und den Patienten?
Gibt es Wünsche zur Bestattung und zum Erbe?
Tipps und Antworten hierzu gab es in dem db HealthCare-Webinar „Vorsorge – Sterben auf Probe“. Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an info.heilberufe@db.com