Nix geregelt – und was jetzt? Wie Zahnärzte ihre Vorsorge-Informationen sinnvoll ordnen
Wenn ein Praxisinhaber stirbt oder schwer erkrankt, ist es gut, wenn die Hinterbliebenen auf strukturierte Vorsorge-Informationen zugreifen können. Denn es gibt zeitnah viel Grundlegendes zu regeln. Administratives, Vollmachten, Verfügungen, Erbe?
Wenn der Zahnarzt gut vorsorgt und das Wichtigste für den Ernstfall festlegt, ist das sicherer – und angenehmer: für ihn selbst, für die Familie, die Erben und für die Zahnarztpraxis.
Aber wenn der Zahnarzt seinen Willen nicht mehr äußern und seine Praxis- und Privatadministration nicht mehr selbst verwalten kann, stehen die Angehörigen oder Hinterbliebenen vor konkreten Entscheidungen, die jeden Lebensbereich betreffen.
- Wer entscheidet und handelt jetzt?
- Welche persönlichen Wünsche und Bedürfnisse sollen wir berücksichtigen?
- Wie soll die ärztliche Versorgung laufen, welche Operationen oder lebenserhaltende Maßnahmen sollen zur Anwendung kommen?
- Wie organisieren wir die Pflege?
- Wie laufen die Geschäfte mit der Bank und wie verwalten wir das Vermögen?
- Was passiert mit der Praxis, den Angestellten und den Patienten?
- Gibt es Wünsche zur Bestattung und zum Erbe?
Tipps und Antworten hierzu gab es in dem db HealthCare-Webinar „Vorsorge – Sterben auf Probe“. Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an info.heilberufe@db.com