TI-Pauschale: Verhandlungen mit Kassen gescheitert
Mirjam BertramKeine Aussicht „auf eine gemeinsam getragene“ Lösung bei der Finanzierungsvereinbarung zur Telematik-Infrastruktur (TI) sehen die Vorstände der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zur TI-Pauschale sind gescheitert.
Das mussten die KBV-Vorstände, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, sowie die KZBV-Vorstände Dr. Wolfgang Eßer, Martin Hendges und Dr. Karl-Georg Pochhammer trotz intensiver Verhandlungsinitiativen feststellen. Ein Brief des Vorstands der KBV an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach liegt vor.
Verhandlungen zur TI-Pauschale unter schlechtem Stern
Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) sieht vor, dass vertragszahnärztliche Praxen ab dem 1. Juli 2023 eine monatliche Pauschale für Ausstattung und Betrieb der TI erhalten. Die Höhe und Berechnung der TI-Pauschale sollten der GKV-Spitzenverband und die KZBV bzw. KBV in ihren Vereinbarungen bis zum 30. April festlegen. Das ist nicht gelungen. „Die Verhandlungen sind mit Ansage gescheitert“, erklärte der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer. Mit dem Ziel, die Kosten zu senken und der Option, die Vereinbarung im nun eingetretenen Fall selbst vorzugeben, habe das BMG von vornherein kaum Platz für Verhandlungen gelassen. „Die Verhandlungen waren nur ein politisches Feigenblatt“, kritisierte Pochhammer.
„Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen stehen der Digitalisierung offen gegenüber, weil sie sich davon Arbeitserleichterungen versprechen. Die bisherige schlecht gemachte Einführung digitaler Prozesse und Komponenten haben das Vertrauen in die Telematik-Infrastruktur erschüttert. Im Sinne der Akzeptanz ist es unabdingbar, dass nicht nur technisch, sondern auch finanziell Lösungen geschaffen werden, die für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten tragbar sind“, erläuterte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Entsprechend heißt es im Brief der KBV an den Minister: „Vor diesem Hintergrund bedarf es eindeutiger und klarer Regelungen, mit denen sichergestellt wird, dass die aus den Anwendungen der Telematik-Infrastruktur entstehenden finanziellen Mehrbelastungen vollständig ausgeglichen werden.“
Deckelung der TI-Pauschale verschärft Kostensituation
„Die Kassenseite hat einen Vorschlag eingebracht, der eine weitere Kostenbelastung der Praxen mit sich gebracht hätte. Schon die aktuellen Pauschalen sind zu knapp bemessen und führen in vielen Fällen dazu, dass Praxen auf Kosten sitzen bleiben. Eine Deckelung der Pauschalen, wie von den Krankenkassen angestrebt, würde diesen Effekt noch einmal verschärfen“, sagte Pochhammer. Die Vorstände von KBV und KZBV zeigen sich zudem zutiefst skeptisch, dass sich die Industrie bei ihrer Preisbildung an von der Selbstverwaltung vereinbarte Pauschalen hält. „Wir teilen die Erwartungen nicht, dass nach der durch die vom Gesetzgeber vorgesehene Umstellung der Pauschalen der TI-Finanzierungsvereinbarung und der damit verbundenen Deckelung der Erstattungsbeträge die Preise am Markt für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sinken werden. Dass Anbieter von IT-Systemen im Gesundheitswesen aufgrund von pauschalen Kostenerstattungsgrenzen ihre Preise auf die Erstattungsbeträge absenken, ist realistisch nicht zu erwarten“, schreiben die KBV-Vorstände an den Minister. Pochhammer erklärte: „Die Pläne werden nicht funktionieren, weil der Markt im Bereich der TI-Anwendungen nicht funktioniert. Aber anstatt die Industrie in die Pflicht zu nehmen, werden die Zahnarztpraxen zur Kasse gebeten, indem sie noch weniger Geld für die Ausstattung und den Betrieb der TI erhalten sollen.“
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner ergänzte: „Es ist für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen fast unmöglich, einen IT-Anbieter ohne großen Aufwand zu wechseln. Sie sind diesem mehr oder minder auf Gedeih und Verderben ausgeliefert. Sie haben zudem keine Spielräume, den Preisvorstellungen der Anbieter nachzukommen.“ Dazu heißt es im Schreiben der KBV: „Eine den entstehenden Kosten entsprechende Erstattung bildet zusammenfassend für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die sich an die Telematik-Infrastruktur anschließen und die Fachanwendungen nutzen, die materielle Basis, um die Transformation in ein werthaltiges, digitale Anwendungen nutzendes Gesundheitswesen unterstützen zu können.“
Darf die Krankenversicherung einem Vertragszahnarzt das Honorar kürzen, wenn er sich weigert, an der Telematik-Infrastruktur (TI) teilzunehmen? Lesen Sie in diesem Artikel: Pflicht zur TI-Anbindung: Vertragsärzte wollen notfalls bis vor den EuGH ziehen
Alles zur Telematik-Infrastruktur erfahren Sie auf der Website der KZBV
Quelle: gemeinsame Pressemeldung von KZBV und KBV