Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Praxisfinanzierung

Ärzte und Zahnärzte gelten als Deutschlands Top-Verdiener, das bestätigen diverse Gehaltsreports jedes Jahr aufs Neue. Tatsächlich ist das Einkommen im Vergleich zu anderen Berufszweigen überdurchschnittlich hoch. Der persönliche Einsatz der Zahnärzte und die Zahl ihrer Überstunden allerdings auch.

Was Reinertrag tatsächlich bedeutet

Geht es um niedergelassene Zahnärzte, werden in der Regel die durchschnittlichen Reinerlöse der Praxen aufgezeigt. Der Reinertrag der Zahnarztpraxis beziffert aber nur die Differenz zwischen ihren Einnahmen und Ausgaben. Es handelt sich also quasi um das Bruttoeinkommen des Praxisinhabers. Weitere Aufwendungen der niedergelassenen Zahnärzte werden oftmals nicht berücksichtigt. Manchmal wird darauf hingewiesen, welche Ausgaben hier bereits abgezogen wurden. Welche Kosten der Zahnarzt vom Reinerlös aber sonst noch bezahlen muss, diese Information fehlt in der Regel. Damit wird immer wieder der Eindruck erweckt, dass der Reinerlös tatsächlich der Nettoverdienst des Zahnarztes ist. Dem ist aber nicht so.

Differenzierter Blick auf die Honorar-Entwicklung

Bei der Darstellung der niedergelassenen Zahnärzte als Großverdiener lässt man also unter den Tisch fallen, dass brutto auch bei Zahnärzten mit eigener Praxis nicht gleich Netto ist. Konkret bedeutet „Reinertrag“ oder auch Reinerlös lediglich, dass die Summe der Aufwendungen (z. B. für Sach- und Personalkosten) von der Summe der Einnahmen abgezogen wurde. Das ist natürlich nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten, die ein Praxisinhaber zu tragen hat.

Ein niedergelassener Zahnarzt mit eigener Praxis muss vom Reinertrag beispielsweise auch noch die Einkommenssteuer, alle Versicherungen für sich und seine Angehörigen zu 100 Prozent bezahlen (Renten-, Kranken – und Pflegeversicherung) sowie die Beiträge zu Versorgungseinrichtungen. Werden auf der Ausgabenseite sämtliche steuerlich relevanten Kosten in der Praxis und Ausgaben des Zahnarztes für Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt, bleiben dem Zahnarzt mit eigener Praxis netto im Durchschnitt gerade mal 23,5 bis 24,5 Prozent des Gesamthonorarumsatzes übrig.

Reinertrag und Gewinn nicht verwechseln

Schade, dass diese Fakten vielen Medien keine Erwähnung wert sind. Fairerweise weist zumindest das Statistische Bundesamt in seinen Veröffentlichungen darauf hin. Zu den Ergebnissen der Kosten­struktur­erhebung von Arzt- und Zahnarzt­praxen sowie Praxen von psychologischen Psycho­therapeuten findet sich der Hinweis: „Dieser Ertrag ist nicht identisch mit dem Einkommen der Ärzte. Er stellt zwar das Ergebnis des Geschäfts­jahres der Praxis dar, berücksichtigt aber unter anderem nicht die Aufwendungen für die Praxis­übernahme und die Aufwendungen privater Natur für die Alters-, Invaliditäts-, Hinter­bliebenen- und Kranken­versicherung der Praxis­inhaber und deren Familien­angehörigen sowie die Beiträge zu Versorgungs­einrichtungen der Praxis­inhaber. Dieser im Rahmen der Kosten­struktur­erhebung bei Arztpraxen errechnete Reinertrag ist somit nicht mit einem Gehalt bzw. Brutto­jahresein­kommen eines niedergelassenen Facharztes gleichzusetzen.“