Wie steht es um Ihre Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung?
D&W RedaktionEin Oralchirurg möchte eine Praxis übernehmen. Wie sollte seine Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung gestaltet sein? Finanz-Experte Dipl.-Kfm. Martin Stromberg berichtet aus dem Beratungsalltag.
Risikolebensversicherung
Nach Sichtung der BWAs des Praxisverkäufers und der neuen, praxisbezogenen Darlehensverträge stellte sich heraus, dass eine Risikolebensversicherung über 750.000 Euro für die Zinsbindungszeit von 10 Jahren als Sicherheit an die Bank abgetreten werden müsse. Der Versicherungsantrag und der bei diesem Versicherer notwendige Gesundheitscheck beim Arzt (großes Blutbild, Ruhe- und Belastungs-EKG, körperliche Untersuchung) war zum Zeitpunkt unseres Kennenlerntermins bereits erfolgt, jedoch noch ohne Ergebnis.
Wofür Risikolebensversicherung?
- Absicherung der Familie im Todesfall.
- Absicherung des Praxisdarlehens (immer häufiger vom Darlehensgeber vorgegeben).
Tipps
Wer bei Vertragsabschluss Nichtraucher ist und während der Vertragslaufzeit zum Raucher wird, hat dies dem Versicherer unverzüglich zu melden. Entweder sind rückwirkend die Beiträge für Raucher (ca. 50 % höher zu zahlen oder auf Wunsch wird die Versicherungsleistung entsprechend gekürzt. Diese Regelung ist unterschiedlich bei den Versicherern. Es existieren nur wenige Tarife von Versicherern, die auf diese Meldepflicht verzichten.
Definition Raucher (von Versicherer zu Versicherer leicht unterschiedlich): Rauchen meint das Konsumieren von Tabak unter Feuer, beispielsweise den Genuss von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen, sowie der Konsum von E-Zigaretten.
Achten Sie beim Vergleich nicht nur auf den Zahlbeitrag, welcher der eigentliche Beitrag für den Versicherungsschutz minus für die Zukunft nicht garantierter Überschüsse/Gewinne des Versicherers, sondern auf den Beitrag ohne Überschüsse. Erwirtschaftet der Versicherer nicht mehr die Gewinne in dem Maße, kann der Zahlbeitrag bis zum Beitrag ohne Abzug der Überschüsse angehoben werden. Das würde zu einer Verdoppelung bis Verdreifachung des Beitrages führen.
Unsere Empfehlung
Der Oralchirurg hat auf unseren Rat hin parallel bei zwei anderen Versicherern Anträge mit wenigen Gesundheitsfragen gestellt – ohne ärztliche Untersuchung und somit kein Öffnen der Gesundheits-Blackbox. In der Zwischenzeit wurde er über einen Beitragszuschlag von 75 % vom kooperierenden Versicherer der Bank informiert.
Mit unserer Unterstützung hat der inzwischen zum Kunden gewordene Oralchirurg über die 10 Jahre Zinsbindung einen höheren Beitrag eingespart.
Berufsunfähigkeitsrentenversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsrentenversicherung zahlt eine Rente, falls der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Der Berater des Finanzbetriebs der Bank unterbreitete dem Oralchirurg eine Berufsunfähigkeitsrentenversicherung über 5.000 Euro monatlich.
Der Oralchirurg hat jedoch eine monatliche Darlehensrate über 5.700 Euro, die durch den Berufsunfähigkeitsrenten-Vorschlag des Bank-Finanzvertriebs im Falle der Fälle nicht einmal gedeckt sein würde.
Durch Inanspruchnahme eines unserer Sonderkonzepte in Kombination mit einer günstigeren, leistungsstarken BU-Versicherung ist seine existenzielle Absicherung für das Darlehen (jetzt mtl. 12.500 Euro BU-Rente im Vergleich zu 5.000 Euro) und seine Lebensqualität im BU-Fall gewährleistet – und das zu deutlich niedrigeren Beiträgen als vom Finanzvertrieb der Bank vorgeschlagen.
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Unser Autor:
* Dipl.-Kfm. Martin Stromberg ist seit 1996 als unabhängiger Finanzdienstleister selbständig. Sein Fokus ist gerichtet auf akademische Heilberufe und die Niederlassungsberatung.
www.aerzteberatung-duesseldorf.de, st@stromberg-finanzen.de