Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Praxis

Profunde zahnärztliche Kenntnisse sind das eine. Wer als niedergelassener Zahnarzt Erfolg haben will, darf sich aber schon lange nicht mehr nur auf den klassischen Dreiklang „drill, fill, bill“ verlassen.

Neben Geschick im Umgang mit (ängstlichen) Patienten braucht es auch Führungsqualitäten und die Fähigkeit, Mitarbeiter zu motivieren. Nicht zuletzt sollten (angehende) Praxisinhaber auch valide gesundheitsökonomische Kenntnisse mitbringen. Denn das Problem knapper Ressourcen besteht auch und gerade im zahnmedizinischen Bereich. Zudem herrscht hier ein immer stärkerer Kosten- und Wettbewerbsdruck, dem Praxischefs begegnen müssen.

Kaum betriebswirtschaftliche Inhalte im zahnmedizinischen Studium

Im zahnmedizinischen Studium werden betriebswirtschaftliche und gesundheitsökonomische Inhalte allenfalls – wenn überhaupt – nur rudimentär vermittelt. Viele Zahnärzte liebäugeln daher mit einer Zusatzausbildung zum Master oft Business Administration (MBA).

Die Studiengänge lassen sich meist berufsbegleitend absolvieren und werden im Wesentlichen in zwei Varianten angeboten:

Was der MBA mit (zahn)-medizinischem Zuschnitt beinhaltet

In diesen Programmen werden die Studieninhalte direkt auf die typischen Arbeitsanforderungen des Gesundheitswesens zugeschnitten.

Was der klassische MBA beinhaltet

Programme dieses Zuschnitts richten sich an Absolventen (fast) aller Fachrichtungen. Die Lehrgänge sind interdisziplinärer, konkrete gesundheitsökonomische Schwerpunkte fehlen jedoch.

Je nachdem, für welchen Kurs (und welche Hochschule) sich ein Zahnarzt entscheidet, können auch die Kosten deutlich variieren. (Hohe) fünfstellige Summen sind allerdings keine Seltenheit.

Weiterbildungskosten senken die Steuerlast der Zahnärzte

Umso wichtiger ist es, dass approbierte Zahnärzte die Kosten der Zusatzausbildung in die Steuer bringen können – und zwar ohne Obergrenze.  Steuerrelevant sind zudem die Kosten für die Hin- und Rückfahrt zum Fortbildungsort. Wer bei mehrtägigen Kursen ein Hotel nehmen muss oder in eine Ferienwohnung zieht, kann auch den Preis der Übernachtung in der Steuererklärung gelten machen.

Bei Fortbildungen außer Haus, wie dem MBA, lässt sich zudem die sogenannte Verpflegungspauschale ansetzen. Zahnärzte, die mehr als acht Stunden am Stück unterwegs sind, können 14 Euro pro Tag geltend machen, bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden bzw. Übernachtungen erkennt das Finanzamt sogar den doppelten Betrag an.

Ebenfalls in die Steuer bringen lassen sich die Kosten für Lehrbücher und Kursmaterialien. Wichtig ist allerdings, dass die Quittung des Buchhandels den Namen des Erwerbers und den Titel des angeschafften Buches enthält. Belege, die lediglich den Kauf von „Presseerzeugnissen“ oder „Fachzeitschriften“ nachweisen, genügen hingegen nicht.