Broschüre für Zahnarztpraxen zu Videosprechstunden
Marzena SickingVideosprechstunden sind seit Oktober 2020 auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung möglich. Die KZBV bietet Zahnarztpraxen dazu jetzt eine neue und kostenlose Patienteninformation zum Download.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat die neue Patienteninformation „Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsilien in der vertragszahnärztlichen Versorgung“ veröffentlicht.
Die neue, kostenfreie Information der KZBV richtet sich speziell an Patienten und ist zum Beispiel für die Auslage und Weitergabe in Zahnarztpraxen konzipiert. Sie beschreibt anhand von konkreten Beispielen allgemeinverständlich die Vorteile der neuen digitalen Anwendungen Videosprechstunde, Videofallkonferenz und Telekonsilien und informiert über Voraussetzungen in Sachen Technik und Ablauf. Auf Grafiken und Abbildungen wurde – auf Wunsch von Praxen – bewusst verzichtet, um jederzeit bei Bedarf einen schnellen Selbstausdruck der Information vor Ort zu ermöglichen.
Broschüre und Sonderwebsite
Bereits im Februar hatte die KZBV eine Informationsbroschüre zu Videoleistungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte als Zielgruppe veröffentlicht. Beide Publikationen können auf der Website der KZBV als PDF-Dateien kostenfrei abgerufen werden. Weitere Informationen zu Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilien stehen unter http://www.kzbv.de/videosprechstunden zur Verfügung, etwa zu Anbietern solcher Leistungen. Alle verfügbaren Materialien werden fortlaufend aktualisiert und bedarfsgerecht ergänzt.
Einsatz von Videosprechstunden bisher begrenzt
Bislang können Pflegebedürftige und Menschen mit einer Beeinträchtigung diesen Service im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV fordert eine Ausweitung auf alle Patienten: „Wir Vertragszahnärzte setzen uns schon länger konsequent dafür ein, dass in der vertragszahnärztlichen Versorgung zeitnah eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, die die Erbringung von Videosprechstunden – parallel zur ärztlichen Vorschrift – für alle Versicherten ermöglicht.“
Hendges betonte zugleich, dass Videoleistungen Termine in der Praxis nicht ersetzen, sondern ergänzen sollen. „Das betrifft besonders die bessere Steuerung von Versorgungsstrecken und Behandlungsabläufen.“
Information, Beratung und Aufklärung per Video
Dennoch käme den Videoleistungen in der zahnärztlichen Versorgung eine immer größere Bedeutung bei Information, Beratung und Aufklärung zu. Mit diesen technischen Innovationen könnten Zahnärzte im Vorfeld einer Behandlung etwa Symptome abgeklärt oder eine aufsuchende Versorgung in einer Pflegeeinrichtung oder ein Hausbesuch besser organisieren. Auch für Notdienste können mit dem Einsatz von Videosprechstunden Erleichterungen einhergehen.
Mit Blick auf die Corona-Pandemie betonte Hendges den Mehrwert für das Management der Behandlung infizierter und unter Quarantäne stehender Patienten. „In diesem Zusammenhang, aber auch bei möglichen künftigen pandemischen Lagen wäre die Ausweitung von zahnärztlichen Videosprechstunden auf alle gesetzlich Versicherten sinnvoll.“