Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Arbeitsrecht

Mit Milena, so schien es, hatte Dr. Schwabe den Jackpot geknackt. Seit ihrer Einstellung vor einem knappen Jahr war die 28-jährige nicht einen Tag krank. Sie übernahm ohne Murren und mit großem Engagement diverse Sonderaufgaben und schien sich ernsthaft für die Belange der Praxis zu interessieren. Um ein Zeichen zu setzen und den Einsatz der jungen ZFA zu belohnen, überraschte der Praxischef seiner Vorzeige-Mitarbeiterin zum einjährigen Betriebsjubiläum mit einer spürbaren Gehaltserhöhung.

Der Effekt der großzügigen Geste war allerdings anders, als erwartet. Die Sicherheit, im Team eine herausgehobene Rolle zu haben, wirkte sich zwar deutlich auf das Engagement der einstigen Spitzenkraft aus. Nur leider in die falsche Richtung. Fortan nämlich leistete Milena nicht wesentlich mehr als Dienst nach Vorschrift. Die finanzielle Anerkennung des Chefs war zum Bumerang geworden.

So minimieren Zahnärzte ihre finanziellen Risiken bei einer Gehaltserhöhung

„Erfahrungen wie diese machen Arbeitgeber immer wieder“, sagt Randhir K. Dindoyal, Rechtsanwalt in München. Um zumindest die finanziellen Folgen in solchen Fällen zu mildern, gibt das Arbeitsrecht Praxischefs aber wirkungsvolle Instrumente an die Hand.

So besteht – ähnlich wie bei der Befristung eines gesamten Arbeitsvertrags – die Möglichkeit, einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin eine bestimmte Vergünstigung nur für einen bestimmten Zeitraum zu gewähren. Möglich macht dies eine sogenannte Befristungsabrede, die sich auf einzelne Vertragsbestandteile begrenzen lässt.

Besonders erfreulich daran ist: Die strengen Regeln, die das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgibt, müssen Praxisinhaber hier nicht beachten. Zahnärzte müsse daher grundsätzlich keine Gründe angeben, warum sie eine Gehaltserhöhung nur vorübergehend gewähren oder die Beförderung auf eine neue Position erst einmal auf ein halbes Jahr begrenzen. Auch die strenge Schriftform, die das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgibt, ist bei der zeitlichen Begrenzung von einzelnen Vertragsabreden nicht einschlägig.

Was bei Befristungsabreden zum Gehalt zu beachten ist

Eine schriftliche Dokumentation der vorübergehend veränderten Arbeitsbedingungen ist aber trotzdem sinnvoll. Zudem sollten Arbeitgeber, beachten, dass die Befristungsabreden der sogenannten AGB-Kontrolle durch die Arbeitsgerichte unterliegen. Jede Anpassung von Arbeitsbedingungen muss daher transparent und klar verständlich sein.

Insbesondere solltenZahnärzte peinlich darauf achten, dass die Dauer der Befristung eindeutig niedergelegt und genau beschrieben wird, was sich für den Arbeitnehmer ändern soll. „Der Arbeitnehmer muss durch die Klausel eindeutig erkennen können, welche Arbeitsbedingung(en) sich konkret für welchen Zeitraum ändern“, fasst Rechtsanwalt Dindoyal zusammen.

Zudem verlangt die Rechtsprechung, dass die Befristung einzelner Vertragsbestandteile nicht in den „Kernbereich“ des Arbeitsverhältnisses eingreift. Einen solchen (verbotenen) Eingriff nehmen die Gerichte zum Beispiel an, wenn sich – etwa durch eine befristete Beförderung – das Arbeitszeitvolumen deutlich erhöht.

„Ein Anstieg von 25 Prozent im Vergleich zur vorherigen Position ist bereits problematisch“, sagt Dindoyal. Auch bei einer Gehaltserhöhung dürfte die 25-Prozent Marke den kritischen Bereich markieren. Wer diese Schwelle überschreitet, muss unter Umständen doch wieder die strengen Vorgaben des TzBfG beachten. Zahnärzte, die Zweifel haben, sollten sich daher im Vorfeld von einem Arbeitsrechtler beraten lassen.