Arbeitsrecht
Personal nach Praxisübernahme kündigen? Was erlaubt ist – und was nicht
Die Vertragsfreiheit bezeichnet das Recht, sich die Menschen, mit denen man ins Geschäft kommen will, auszusuchen – und die Inhalte der Verträge frei zu gestalten. Ausgerechnet beim Praxis(ver)kauf sind diese Freiheiten aber massiv beschränkt worden. Was Zahnärzte und Zahnärztinnen wissen müssen.
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