Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Abrechnung
Inhaltsverzeichnis

Fakt ist: Als Zahnarzt und Zahnärztin besteht eine Dokumentationspflicht einer Behandlung. Dies ist in der zahnärztlichen Berufsordnung sowie im Patientenrechtegesetz verankert. Nachstehend zur Erinnerung die Kernaussagen der gesetzlichen Regelungen:

Bürgerliches Gesetzbuch § 630f

Der 1. Absatz sagt aus, dass der Behandelnde verpflichtet ist entweder eine Dokumentation in Papierform oder eine elektronische Patientenakte zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind.

Der 2. Absatz verpflichtet den Behandelnden sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen. Insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien / Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen.  Eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung ist im 3. Absatz geregelt.

Musterberufsordnung (MBO) §12 Dokumentation

Der 1. Absatz verpflichtet den Zahnarzt, Befunde und Behandlungsmaßnahmen chronologisch und für jeden Patienten getrennt zu dokumentieren und mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Zudem besagt Absatz 3, dass die zahnärztlichen Dokumentationen einem vor-, mit- oder nachbehandelnden Zahnarzt oder Arzt sowie einem begutachtenden Zahnarzt oder Arzt auf Verlangen vorübergehend überlassen werden muss. Im Absatz 4 ist klar geregelt, dass der Zahnarzt dem Patienten auf dessen Verlangen Einsicht in die ihn betreffenden zahnärztlichen Dokumentationen zu gewähren hat.

Bundesmantelvertrag § 5 Abs. 1 und 2 – Aufzeichnungen

Für Vertragszahnärzte kommen noch die Dokumentationspflichten aus dem Bundesmantelvertrag hinzu. Zu diesen Vorschriften gehören die Dokumentation der einzelnen Leistung, der behandelten Zähne, der Befund und die Behandlungsdaten.

Ersatzkassenvertrag für Zahnärzte § 7 – Rechte und Pflichten der Vertragszahnärzte

Zu den im Ersatzkassenvertrag vorgeschriebenen Dokumentationspflichten gehört die Dokumentation des Tages, der behandelten Zähne, der Leistung und der Behandlung.

So wichtig ist gute Dokumentation

Sie kommen als Zahnarztpraxis also sowieso nicht drumherum. Machen Sie sich die Wichtigkeit und die Wirksamkeit einer guten Dokumentation bewusst, die Ihnen als Vorteil dient:

  • Transparenz des Behandlungsumfanges: Das gesamte Praxisteam kann den bisherigen Verlauf und den aktuellen Stand nachvollziehen – dadurch werden Unklarheiten und Rückfragen vermieden.

  • Beweismittel bei Haftung für angebliche Behandlungs- und Aufklärungsfehler: Beruhigende Absicherung vor Gericht.

  • Beweismittel bei Mängelgutachten, Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozessen, Regressen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen: Schutzfunktion

  • Vermeidung von Honorarverlust: Eine ordentliche und nachvollziehbare Dokumentation sichert eine ordnungsgemäße Abrechnung. Verschenken Sie kein Honorar!

  • Ermittlung der Faktorenhöhe: Ihre Abrechnungsmitarbeiterin wird es Ihnen sehr danken, da sie sich Begründungen für die Schwellenwertüberschreitung nicht ausdenken muss.

  • Aufklärungshinweise: Sie und Ihr Team wissen, was und worüber Sie mit dem Patienten gesprochen haben und können daran sofort anknüpfen.

Honorarverlust bei mangelnder Dokumentation

Sehen Sie sich die nachstehende Tabelle „Honorarverlust“ an. Sie zeigt die Folge von nicht dokumentierten Leistungen. Bitte beachten Sie bei dieser tabellarischen Aufführung, dass es sich „nur“ um den 2,3-fachen Faktor handelt. Bei einer Faktorsteigerung von 3,5 ist der Verlust pro Jahr noch viel größer.

Oft muss es schnell gehen. SPKV von P mdB erh um ES und ZZV. Bitte was? Schreiben der Privaten Krankenversicherung von Patienten erhalten mit der Bitte um Erstattungsschreiben und Zahlungszielverlängerung. Ja, ich liebe sie auch – die beliebten Abkürzungen. Beachten Sie dabei unbedingt die Nachvollziehbarkeit. Es empfiehlt sich eine Kürzel-Liste in der Praxis anzulegen oder nur allgemein bekannte Kürzel zu verwenden, sodass jeder nachvollziehen kann, was genau gemeint ist.

Beispiel Honorarverlust:

BEMA

Punkte

Honorar

vergessen pro Woche

Verlust im Jahr*

ViPr

8

7,20 Euro

5-mal (36,00 Euro)

1.878,43 Euro

BMF

10

12,00 Euro

4-mal (48,00 Euro)

2.504,57 Euro

PSI

12

14,40 Euro

4-mal (57,60 Euro)

3.005,49 Euro

Zst

16

19,20 Euro

2-mal (38,40 Euro)

2.003,66 Euro

Konsil 181a

14

16,80 Euro

2-mal (33,60 Euro)

1.753,20 Euro

GOZ

Punkte

Honorar

vergessen pro Woche

Verlust im Jahr*

Ä5

80

10,72 Euro (2,3)

3-mal (32,16 Euro)

1.678,06 Euro

0030

200

25,87 Euro (2,3)

2-mal (51,74 Euro)

2.699,72 Euro

0070

50

6,47 Euro (2,3)

6-mal (38,82 Euro)

2.025,57 Euro

2130

104

13,45 Euro (2,3)

4-mal (53,80 Euro)

2.807,21 Euro

2197

130

16,82 Euro (2,3)

5-mal (84,10 Euro)

4.388,22 Euro

*berechnet bei 52,1786 Wochen im Jahr

So sind Sie entspannt bei der Dokumentation

Wenn Sie erstmal eine Dokumentationsbasis im Sinne von vorgefertigten Leistungskomplexen, Dokumentationsbausteinen und Behandlungsprotokollen geschaffen haben, verfügen Sie über eine optimale Ausgangslage und können die vorgefertigten Konstrukte einfach individualisieren. Dies schenkt Ihnen Sicherheit an alles dokumentierbare zu denken und Sie verschenken kein Honorar. So können Sie dem Thema Dokumentation deutlich entspannter begegnen und setzten endlich mal ein Punkt hinter dieser „never ending story“.

5 bewährte Tipps für eine gute Dokumentation:

1. Lesen wie ein Buch! Gehen Sie Schritt für Schritt die Behandlung im Kopf durch.

2. Legen Sie sich Textbausteine & Dokumentationskomplexe für die einzelnen Behandlungsbereiche an.

3. Erstellen Sie Formblätter & Protokolle für die einzelnen Behandlungsbereiche.

4. Schulen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und konkreti­sieren die Umsetzung der Dokumentation.

5. Dokumentieren Sie Zeit, Umstände oder Schwierigkeit bei Leistungs­erbringung.

Beispiel Musterdokumentation einer Wurzelkanalbehandlung (WKB)

Datum: 08. Mai 2024
Behandler: Dr. Doku

Anamnese

  • Patient kam mit Beschwerden am Zahn 16

  • Es fing vor ein paar Tagen mit leichten ziehenden und plötzlich auftretenden Schmerzen an und wurde immer schmerzhafter

Befunde und Diagnose

  • 16 Vitalitätsprüfung + pos.

  • 16 Perkussionstest – neg.

  • 16 parodontal unauffällig

  • Biss mit blauer Okklusionsfolie kontrolliert, kein Frühkontakt

  • 16 hat alte Kunststofffüllung, leichte Undichtigkeit, distal im Zwischenraum

Aufklärung

  • 16 Aufklärung über mögliche Therapiemaßnahmen XY, Wurzelkanalbehandlung empfohlen

  • Patient über qualitative Maßnahmen und Zusatzkosten aufgeklärt

  • Pat. möchte WKB mit qualitäts­verbessernden Maßnahmen

Therapiemaßnahmen

  • 16 Rö-Einzelzahnfilm: Fokussuche, keine apikale Aufhellung, erschwerte Positionierung des Sensors/Zahnfilms wegen eingeschränktem Intraoralzugang

  • 16 Oberflächenbetäubung mit Oraqixn

  • 16 Infiltrationsanästhesie palatinal und buccal mit Ultracain 1 Ampulle

  • 16 Zahnkrone trepaniert, lange Dauer wegen hartem Material der Zirkonkrone

  • 16 Darstellung und Aufsuchen der Kanäle erschwert wegen obliterierter Wurzelkanäle

  • 16 Entfernung der vitalen Pulpa 4x, erschwerende Umstände wegen gekrümmter Kanäle

  • 16 Wurzelkanalaufbereitung mit Handinstrumenten, erschwert wegen gekrümmter Kanäle

  • 16 medikamentöse Einlage mit Ledermix

  • 16 verschlossen mit Cavit

Interne Infos

  • Abrechnung: bitte KV und HV erstellen und Pat. per Mail zusenden

  • Pat. möchte diese Formulare zum nächsten Termin unterschrieben mitbringen

  • Next: maschinelle Aufbereitung der WKs, Phys, elektr. Längenbestimmung, Rö-Mess, Med

Tanja Schütt, ZMV, Korrespondentin und Autorin bei LAFRENTZ  Abrechnungsservice & Seminare in Fehmarn

Tanja Schütt

ZMV, Korrespondentin und Autorin, LAFRENTZ Abrechnungsservice & Seminare
Foto: ©Lafrentz Abrechnungsservice/Photoroom

t.schuett@dental-lafrentz.de

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