Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Experten

Beiträge von Tanja Schütt

Für Privatleistungen richtet sich das zahnärztliche Honorar nach der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte vom 1. Januar 2012 (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte vom 1. Januar 1996 (GOÄ). Gemäß § 5 GOZ kann der Zahnarzt oder die Zahnärztin das zahnärztliche Honorar je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand oder Umstand einer Leistungserbringung selbst bestimmen. In bestimmten Fällen ist dann eine Begründung notwendig.
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Abrechnung
Person notiert etwas in einem Dokument

Dokumentation in der Zahnarztpraxis – unendliche Geschichte oder wichtige Grundlage?

Wir alle wissen: Die Dokumentation einer Behandlung ist von großer Bedeutung und es sollte ein besonderes Augenmerk daraufgelegt werden. Die Realität sieht jedoch leider anders aus. Es fehlt die Zeit in der Praxis, wird zu kurz und schnell erledigt oder auf später vertan und dann wird die Hälfte vergessen. Es ist höchste Zeit das Thema Dokumentation als Team in der Praxis einmal grundlegend anzugehen, ein stabiles Fundament zu etablieren und somit in der Umsetzung so einfach wie möglich zu gestalten.
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