Recht & Steuern
Mit der Erholungsbeihilfe den Urlaub des Arbeitnehmers versüßen
Heutzutage müssen Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern einiges bieten, um alle freien Stellen besetzen zu können. Eine Möglichkeit, wie Sie gegenüber anderen Arbeitgebern herausstechen können, ist die Erholungsbeihilfe. Steuerberaterin Sabine Banse-Funke erläutert, was es damit auf sich hat und was Sie dazu wissen sollten.
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