Erste Maxime beim dentalen Trauma: Zahn in die Box!
D&W RedaktionBei einem Zahntrauma ist die Notfallversorgung direkt am Unfallort besonders wichtig. Idealerweise werden die ausgeschlagenen Zähne aufbewahrt.In ihrer aktualisierten Leitlinie „dentales Trauma“ empfiehlt die DGMKG jetzt, flächendeckend „Zahnrettungsboxen“ bereit zu halten.
Kinder und Jugendliche sind besonders häufig von unfallbedingten Zahnverletzungen betroffen. Sehr häufig werden die Schneidezähne ausgeschlagen oder brechen. Idealerweise sollten die ausgeschlagenen Zähne „gesichert“ und aufbewahrt werden.
Experten der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. (DGMKG) machen in der aktualisierten S2k-Leitlinie „Therapie des dentalen Traumas bleibender Zähne“ den Vorschlag, in Rettungswagen, Schulen, Sportstätten sowie anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche „Zahnrettungsboxen“ zur Verfügung zu stellen.
Zahnrettungsboxen können Wiedereingliederung erleichtern
„Wenn sich Kinder und Jugendliche etwa bei einem Sturz auf dem Schulhof einen Frontzahn ausschlagen und dieser direkt nach dem Unfall in einer Zahnrettungsbox aufbewahrt wird, kann das Wurzelhautgewebe vital erhalten werden – so lange bis zur chirurgischen Erstversorgung der Wunde“, betont Prof. Dr. Dr. Dirk Nolte, Experte der DGMKG und Koordinator der Leitlinie.
Die Zahnwurzeln sollten am Unfallort nicht berührt werden, auch nicht um Schmutz zu entfernen. „Idealerweise sollten die ausgefallenen Zähne und Zahnwurzeln schnellstmöglich so, wie sie am Unfallort aufgefunden werden, in die Zahnrettungsbox gelegt werden“, sagt Prof. Dr. Dr. Hendrik Terheyden, Pressesprecher der DGMKG und einer der Autoren der Leitlinie.
Was tun, wenn keine Zahnrettungsbox zur Verfügung steht?
Auch wenn keine Rettungsbox zur Verfügung steht – was häufig vorkommt – haben die DGMKG-Experten Ratschläge: „In solchen Fällen können die traumatisierten Zähne, idealerweise direkt am Unfallort, in Milch – oder besser noch in H-Milch oder Dosenmilch – feucht zwischengelagert werden“, erklärt Dr. Jörg-Ulf Wiegner, Präsident der DGMKG.
Im Rahmen der chirurgischen Erstversorgung werden erhaltungswürdige Zähne dann schonend gereinigt und replantiert. „Wenn diese Behandlungsschritte korrekt durchgeführt werden, ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die traumatisierten Zähne dauerhaft wieder einheilen“, so Nolte.
Erste Hilfe für den Zahn
Die chirurgische Erstversorgung sollte unter dem Motto „Reposition und Ruhigstellung“ stehen: Kieferknochen, Zähne und Zahnfleisch sollen wieder in die anatomisch richtige Position gebracht werden. In der korrekten Lage werden die Zähne durch Schienen für einige Zeit ruhiggestellt.
„Die chirurgische Erstversorgung der verletzten Zähne ist in der Regel minimalinvasiv durchzuführen“, sagt Terheyden.
Ziel: Zahnerhaltung
Abhängig von der Schwere anderer Verletzungen beim verunfallten Patienten, zum Beispiel bei begleitenden Schädel-Hirn-Traumata, erfolgen dann weitere zahnärztliche Behandlungen, wenn es den Patienten etwas besser geht. „Dann können beispielsweise Wurzelkanalbehandlungen, restaurative Zahnheilkunde oder kieferorthopädische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Zahnsubstanz sowie der Kaufunktion durchgeführt werden“, sagt Nolte. Bei Patienten, die noch „jugendliche Zähne“ haben, sei ein Ersatz des traumatisierten Zahnes erst dann empfehlenswert, wenn alle zahnerhaltenden Maßnahmen nicht zum Ziel geführt haben.
Die aktualisierte Leitlinie „Therapie des dentalen Traumas bleibender Zähne“ finden Sie hier.
Quelle: DGMKG