Förderpreis-Ausschreibungen für den Nachwuchs
D&W RedaktionDie Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin (DGÄZ) schreibt dieses Jahr zwei Preise für den zahnärztlichen Nachwuchs aus: Den Young Esthetics-Preis und den Dr. Claude Rufenacht-Promotionspreis. Bewerbungsschluss für beide ist der 29. Februar 2024.
„Die Förderung des Nachwuchses ist ein zentrales Anliegen unserer Gesellschaft und einer ihrer zahlreichen Beiträge zur Qualitätsförderung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“, erklärt DGÄZ-Präsident Prof. Dr. mult. Robert Sader.
Ästhetisch-funktionelle Behandlungsfälle von jungen Zahnärzten oder Zahntechnikern
Junge Zahnärztinnen oder Zahnärzte, Zahntechnikerinnen oder Zahntechniker, deren Approbation bzw. Gesellenprüfung maximal fünf Jahre zurückliegt, können sich 2024 zum 17. Mal um den Young Esthetics-Preis der DGÄZ bewerben. Er ist mit 2.000 Euro dotiert.
Ausgezeichnet mit dem Young-Esthetics-Preis werden Behandlungsfälle, bei denen es nicht um rein kosmetische Lösungen geht, sondern um eine Rehabilitation, die Ästhetik und Funktion verbindet. Bewertet wird, ob eine Therapie so geplant wurde, dass sie zu einem ästhetischen, funktionsgerechten sowie nachhaltigen Ergebnis führt und mit den richtigen Schritten erreicht wurde.
Bewerber müssen einen Fall mit Fotos dokumentierten und mit den diagnostischen Unterlagen, Diagnosen sowie eine Begründung der Therapieentscheidung einreichen. Modelle sind erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Auszeichnung für Promotionen in der Ästhetischen Zahnheilkunde
Mit dem Dr. mult. Claude Rufenacht-Promotionspreis würdigt der Vorstand der DGÄZ die beste Promotionsarbeit auf dem Gebiet der Ästhetischen Zahnmedizin. Dotiert ist der Preis mit 3.0000 Euro. Dieser Betrag wird hälftig von der DGÄZ und vom Namensgeber getragen.
Bewerbungen für beide Preise können bis 29. Februar 2024 eingereicht werden.
Quelle: DGÄZ