Stellungnahme des FVDZ zu möglichem Amalgam-Verbot
D&W RedaktionReduzieren ja, Verbot nein: Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ) ist vom Vorstoß der EU-Kommission, Amalgam-Füllungen ab 2025 zu verbieten, nicht begeistert.
2019 plädierte die Bundesregierung dafür, den Einsatz von Amalgam-Füllungen weiter zu ermöglichen. Die EU-Kommission hingegen verkündete nun, ab 2025 kein Amalgam in der Zahnmedizin mehr zuzulassen. „Wie die Weltgesundheitsorganisation WHO und die FDI als Sprecher aller nationalen Zahnärzteorganisationen unterstützen wir ausdrücklich ein Herunterfahren der Verwendung von Amalgam“, sagt Dr. Frank Wuchold in der schriftlichen Stellungnahme der FVDZ. Er ist im Bundesvorstand des FVDZ für Zukunftsfragen der Berufsausübung zuständig. „Ein Verbot würde aber die zahnärztlichen Therapiemöglichkeiten zukünftig wesentlich beeinträchtigen.“
Für bestimmte Patientengruppen unerlässlich
Betroffen wären, so der FVDZ, insbesondere vulnerable Gruppen wie Pflegebedürftige und Patienten mit Behinderungen, die oftmals keine hinreichende Zahnpflege betreiben könnten und bei denen Komposit-Füllungen eine wesentlich geringere Lebensdauer hätten, aber auch Patienten mit einem stark reduzierten Speichelfluss.
Kunstoff-Füllungen nicht immer eine gute Alternative
„Solange keine zuverlässige, weitgehend nebenwirkungsfreie und ebenso kostengünstige Alternative zum Quecksilber-Amalgam in der EU zugelassen wird, sollte es trotz rückläufigem Einsatz des Materials kein grundsätzliches Verbot geben. Kunststoffe sind, anders als dies die EU-Kommission jetzt feststellt, keineswegs immer eine adäquate Alternative“, betont Wuchold.
Amalgam sowieso rückläufig
Die Zahl aller Füllungen hat sich seit den 19990er-Jahren fast halbiert. Der Anteil an Amalgam-
Füllungen lag 2019 bei unter 10 %, sodass 2030 als Füllmaterial nur noch 1 % Amalgam verwendet werden könnte. „Für die Umweltbelastung spielt eine derart geringe Amalgam-Verwendung keine Rolle, eher die Entfernung bestehender Amalgam-Füllungen“, sagt Wuchold. Deshalb seien die Vorkehrungen zum sicheren Umgang mit Quecksilberamalgam bei der Entsorgung gemäß der seit 2017 gültigen EU-Verordnung in Deutschland zu 100 % umgesetzt worden.
Quelle: FVDZ