Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Abrechnung
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Im Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenkasse ist die Fissuren-Versiegelung lediglich für die 6er- und 7er-Molaren von Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren vorgesehen. Sie wird in der Regel bei der Individualprophylaxe durchgeführt und erstattet. Die Abrechnung erfolgt nach BEMA IP5 im der GKV und nach GOZ 2000 für den Privatpatienten.

Sind die Sechsjahresmolaren bereits vor dem 6. Lebensjahr vollständig durchgebrochen, so darf die Fissuren-Versiegelung schon vor dem 6. Geburtstag abgerechnet werden. Weitere Leistungen wie das Zahnsteinentfernen von harten Belägen können hier zusätzlich zum Ansatz gebracht werden (siehe Liste der weiteren möglichen Leistungen unten).

Die Grübchen-Versiegelung und Prämolaren-Versiegelung

Aber nicht nur die Versiegelung von Molaren sollte in Betracht gezogen werden: Auch Prämolaren, Milchzähne oder an den Molaren vorhandene Grübchen können versiegelt werden.

Das Verfahren der Fissuren- und Grübchen-Versiegelung ist nicht zu verwechseln mit der Kariesinfiltration an Glattflächen oder der Versiegelung des Bracket-Umfeldes bei einer kieferorthopädischen Behandlung.

Die Grübchen-Versiegelung wird gehäuft beim Legen von Füllungen zum Ansatz kommen. Dies ist aber bei Jugendlichen über 17 und Erwachsenen eine reine Privatleistung. Auch die Prämolaren-Versiegelung ist nicht im Kassenkatalog enthalten und vom Patienten oder Zahlungspflichtigen selbst zu tragen. Diese Maßnahmen sind mit dem gesetzlich versicherten Patienten vor Behandlungsbeginn privat zu vereinbaren und werden nach GOZ 2000 berechnet.

Was ist in der Abrechnung BEMA IP5 enthalten?

Folgende Leistungen sind im BEMA zur IP5 abgegolten:

  • Beseitigung von weichen Zahnbelägen

  • Relative Trockenlegung der Zähne

  • Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen

Die erneute Versiegelung bei der (Teil-)Erneuerung ist wieder abrechenbar.

Nicht berechnet werden darf die IP5…

  • für eine erweiterte Fissuren-Versiegelung,

  • eine Glattflächen-Versiegelung oder

  • für eine Schutz-Versiegelung von freilegendem Dentin.

Mögliche GKV-Zusatzleistungen bei einer Versiegelung

01

Eingehende Untersuchung

04

Erhebung Parodontaler Screening-Index

vipr

Sensibilitätsprüfung

üz

Behandlung überempfindlicher Zähne

bmf

Besondere Maßnahmen beim Präparieren und Füllen

13a-e

Füllungen

105

Mundschleimhautbehandlung

106

Beseitigen scharfer Zahnkanten

107

Entfernung harter Zahnbeläge

IP1

Mundhygienestatus

IP2

Mundgesundheitsaufklärung

IP4

Fluoridierung

Ä1

Beratung

Ä925a ff.

Röntgendiagnostik

GOZ-Zusatzleistungen bei Versiegelungen

In der Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ gibt es weitere abrechenbare Leistungen:

  • die Glattflächen-Versiegelung bzw.

  • die Bracketumfeld-Versiegelung für die kieferorthopädischen Maßnahmen

  • eine Fissuren-Versiegelung von kariesfreien Zähnen

  • zweimal an einem Zahn bei einer Fissuren- und Glattflächen-Versiegelung

  • Eine ICON-Behandlung hingegen muss analog §6 Abs. 1 GOZ abgerechnet werden.

Weitere Privat-Leistungen im Rahmen von Versiegelungen

Leistungen, die ggf. gesondert mit dem GKV-Patienten vereinbart werden müssten oder beim Privatpatienten zur Abrechnung kämen sind z.B.:

0010

Eingehende Untersuchung

1000

Mundhygienestatus

1010

Kontrolle des Übungserfolges

1020

Lokale Fluoridierung

1040

Professionelle Zahnreinigung

2040

Anlegen von Spanngummi

2050 ff.

Füllungen

4050, 4055

Entfernung harter und weicher Zahnbeläge

4060

Kontrolle und Nachreinigung nach Belagsentfernung

6100 ff.

Eingliederung eines Klebebrackets und KFO-Leistungen

Ä1

Beratungen

Ä4

Erhebung der Fremdanamnese / Unterweisung und Führung der Bezugsperson

Ä5

Symptombezogene Untersuchung

Ä6

Vollständige Untersuchung des stomatognathen Systems

Ä5000 ff.

Röntgendiagnostik

Wichtig: Bei der Abrechnung ist vor Rechnungslegung vor allem eine rechtssichere Dokumentation unerlässlich, und zwar nicht nur über die Aufklärung von Kosten sondern auch über die Behandlungsschritte. So kann der Zahnarzt alle Maßnahmen später detailliert in der Rechnung begründen.

In diesem Zusammenhang auch interessant:

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