Sollen Zahnärzte ihre Abrechnung intern erledigen oder lieber outsourcen?
Bianka Herzog-HockSollten Zahnärzte dem Trend folgen und die Abrechnung wirklich outsourcen – oder doch lieber eine eigene Mitarbeiterin dafür bezahlen? Unsere Autorin Bianka Herzog-Hock gibt einen Überblick über die Unterschiede zwischen interner und externer Abrechnung.
Für den Behandler ist eine korrekte und leistungsorientierte Abrechnung wichtig. Neben den Praxis- und Personalkosten gehören die Abrechnungs- und Verwaltungskosten zu den teuersten Faktoren in einer Zahnarztpraxis. Denn nur, wenn bestimmte Abrechnungsmechanismen kontinuierlich und reibungslos funktionieren, ist die Wirtschaftlichkeit der Praxis und somit deren Bestehen gesichert.
Drei Möglichkeiten für die Abrechnung
In der Regel stehen drei Möglichkeiten zur Auswahl, die Abrechnung abzuwickeln:
Die angestellte ZMV
Die angestellte ZMV wird in der Regel nicht nur die Abrechnung übernehmen, sondern steht auch für die Patientenbetreuung zur Verfügung. Bei einer Vollzeitstelle (38 Stunden/Woche) werden bis zu 75 % für Rezeptionsarbeiten und 25 % für die Abrechnung veranschlagt.
Eine externe ZMV bei einem externen Anbieter
Eine externe, selbständige Abrechnungsstelle zu beauftragen hat den Vorteil, dass diese grundsätzlich auch außerhalb der Praxis im Remote-Verfahren arbeiten kann und dadurch bei Urlaub, Krankheit, Kündigung oder beim generell herrschenden Personalmangel die Sicherstellung der Abrechnung gewährleisten kann.
Ein Factoring-Unternehmen
Ein Factoring-Unternehmen kann zusätzlich zum Abrechnungsservice auch die Vorfinanzierung übernehmen.
Die Abrechnung intern bewältigen
So mancher Zahnarzt sieht jedoch momentan bei der derzeitigen Personallage keine andere Möglichkeit, als die Abrechnung selbst zu übernehmen. Das kann viele Risiken mit sich bringen. Aufgrund fehlender Abrechnungskenntnisse, dem hohen Zeitaufwand und dem Verlust der Work-Life-Balance droht die Gefahr, nicht mehr ausreichend für die Patienten verfügbar zu sein.
Die Vorteile einer eigenen Abrechnungshelferin in der eigenen Praxis sind klassisch und klar: Der Behandler behält alle Daten und Rechnungen im Blick und hat einen direkten Ansprechpartner, der in der Behandlungszeit jederzeit erreichbar ist. Doch es ist nicht genügend Zeit für den einzelnen Patienten gegeben – die Abrechnung muss nebenbei laufen. Die Personalkosten sind hoch und die Kapazität ist begrenzt. Hohe Fort- und Weiterbildungskosten lasten auf den Schultern des Praxisinhabers.
Flexibler dank Outsourcing?
Einer der wichtigsten Gründe, ein externes Unternehmen zu beauftragen, ist die Flexibilität. Es sind keine Lohn- und Lohnnebenkosten zu tragen und auch kein Kranken- und Urlaubsgeld. Allein diese Kosten belaufen sich auf etwa 1/5 des Jahresgehaltes. Die Arbeit eines externen Anbieters ist dank der stundenweisen Abrechnung transparenter und besser skalierbar. Zudem sind die Kosten steuerlich absetzbar.
Diese Konstellation ist über das Jahr verteilt auch im Sinne einer praxisinternen ZMV: Die Unterstützung durch ein externes Unternehmen und damit die Vorteile bei Übernahme der Abrechnung, um das umfangreiche Forderungsmanagement besser abfangen zu können.
Das Outsourcing der Abrechnung bleibt schlussendlich dem Behandler überlassen. Die dadurch gewonnene Zeit ist nicht zu unterschätzen – gerade in der aktuellen Zeit bietet es sich an, eine Unterstützung in der Hinterhand zu haben.