Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Persönliche Vorsorge

Der insolvente René Benko soll Vermögenswerte in zweistelliger Millionenhöhe in Stiftungen transferiert haben. Als Mitglied des Stiftungsrats hatte seine Mutter wohl Zugriff darauf, weshalb die Masseverwalter dagegen vorgegangen sind. „Ein solches Konstrukt wäre in Deutschland nicht so einfach möglich. Das ist unseriös“, erklärt Benjamin Rothmund, Fachanwalt für Steuerrecht der Kanzlei Rittershaus in Frankfurt am Main und spezialisiert auf das Thema Stiftungen. Wenn Vermögende in der Bundesrepublik eine Stiftung gründen, wollen sie in der Regel ihr Hab und Gut so strukturieren, dass es für die kommenden Generationen erhalten bleibt.

Pauschal gesagt kann eine Stiftungslösung bei Vermögenswerten von mindestens drei Millionen Euro interessant sein. Ein Betrag, der bei einem Portfolio aus (Miet)immobilien, Aktien-Depot und etwa physischen Goldbeständen schnell zusammen kommen kann.

„Die Gründer einer Stiftung haben oft den Wunsch, ihr Vermögen als Einheit zu erhalten und eine Zerschlagung zu vermeiden“, erklärt Stefan Winheller, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner der Kanzlei Winheller in Frankfurt. Schließlich entstehen beim Vererben sonst häufig Erbengemeinschaften. Streit ist programmiert, falls einer sich eine andere Verwendung als die Geschwister vorstellt.

 
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Stefan Winheller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

So funktioniert eine Stiftung: Wer sein Vermögen in diese Rechtsform transferiert, ist nicht mehr Eigentümer. Also kann man nicht mehr frei verfügen. Alles gehört dann der Stiftung. Die Stiftungsorgane haben die Kontrolle. Welche Personen involviert sind, was der Zweck und die Aufgabe der Stiftung ist, bestimmen aber die Gründer. Die Stiftungssatzung regelt die Einzelheiten, wie mit dem Vermögen umgegangen werden darf. Stiftungsexperte Stefan Winheller erklärt, welche Vorteile diese Lösung für Zahnärzte haben kann:

1. Können Zahnärzte ihre Praxis in eine Stiftung übertragen und macht das Sinn?

Das dürfte in der Regel am Berufsrecht der Ärzte scheitern. An einer Praxis sind ja Ärzte beteiligt. Denkbar ist eine Übertragung aber in den Fällen, in denen das Berufsrecht dem nicht entgegensteht. Also möglicherweise, wenn Zahnärzte eine Privatklinik oder Ähnliches führen. Das sollte man sich im Einzelfall aber immer sehr sorgfältig angucken, damit die Stiftungsgründung nicht schlussendlich aus berufsrechtlichen Gründen scheitert.

2. In welcher Konstellation macht die Gründung einer Stiftung für Zahnärzte Sinn?

Ärzte unterhalten zumeist kein Betriebsvermögen – abgesehen von ihrer Praxis wie gesagt. Sie können daher nur Vermögen im Rahmen der Freibeträge – in der Regel zwischen 100.000 bis 400.000 Euro steuerfrei auf eine Stiftung übertragen. Steuerlich macht es also meist keinen Unterschied, ob das private Vermögen vererbt oder verschenkt wird oder ob eine Stiftung gegründet wird. In allen Fällen möchte das Finanzamt etwas vom Vermögen abhaben.

Wer eine Familienstiftung errichtet, kann aber nach der Übertragung einen Steuervorteil haben. Das Stiftungsvermögen wird günstig besteuert und die Familie verfügt über die Erträge aus dem eingebrachten Vermögen, etwa um die Ausbildung der Kinder zu finanzieren.

3. Was sind die wesentlichen Vorteile einer Stiftung? 

Familienstiftungen unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Das bedeutet: Wenn die Stiftung Mieteinkünfte erzielt, zahlt sie 15,825 Prozent Körperschaftsteuer inklusive Soli. Das ist im Vergleich sehr attraktiv. Wenn ein Steuerpflichtiger privat vermietet, müsste er die Mieteinnahmen mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Das kann schnell der Höchststeuersatz von 47,475 Prozent sein. Stiftungen können Beteiligungen halten. Wenn sie diese verkaufen, zahlen sie nur 0,75 Prozent Steuern.

Aber: Die Familienstiftung zahlt Erbersatzsteuer. Der Gesetzgeber geht fiktiv davon aus, dass die Stiftung alle 30 Jahre stirbt. Wann dieser Zeitpunkt eintritt, ist allerdings auf den Tag genau bekannt. Insofern kann man sich darauf vorbereiten und die Stiftung so aufstellen, dass möglichst wenig Steuern anfallen. Das Stiftungsrecht ist ein komplexes Thema. Winheller empfiehlt, sich vorab beraten zu lassen. Eine Pauschallösung gibt es nicht.