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Kündigungen in Zahnarztpraxen: Was Kleinbetriebe beachten müssen
Zahnärzte:innen, die in ihrer Praxis weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen, profitieren von der Ausnahme vom strengen Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Das bedeutet jedoch nicht, dass sie ohne Weiteres Kündigungen aussprechen können. Es gibt auch in Kleinbetrieben einige wichtige arbeitsrechtliche Vorschriften, die Arbeitgeber einhalten müssen, um rechtliche Risiken zu minimieren.
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