TÜV-Röntgenreport 2025: Mängelquote sinkt – dennoch bleiben Schwachstellen bei Dentalgeräten
Marzena SickingDer TÜV-Röntgenreport 2025 zeigt einen Rückgang der Mängelquote bei Röntgengeräten. Dennoch bestehen weiterhin erhebliche Schwachstellen, insbesondere bei dentalmedizinischen Geräten.
Im Jahr 2024 überprüften TÜV-Sachverständige bundesweit rund 15.600 Röntgengeräte, was einem Anstieg von 4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Mängelquote sank von 16 % auf 12 %. Dennoch wurden an 1.893 Geräten insgesamt 2.849 Mängel festgestellt.
Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands, betont: „Trotz der positiven Entwicklung weist jedes achte Röntgengerät sicherheitsrelevante Mängel auf. Das ist ein klares Zeichen, dass wir bei regelmäßigen Prüfungen und hohen Qualitätsstandards nicht nachlassen dürfen.“
Dentalmedizin: Höchste Anzahl geprüfter Geräte und überdurchschnittlich viele formale Mängel
Von den geprüften Röntgengeräten entfielen 54 % auf die Zahnmedizin. Insgesamt wurden 8.407 dentalmedizinische Geräte geprüft, darunter 4.965 Dental-Tubus-Geräte und 2.747 Panoramaschichtaufnahmegeräte.
15 % dieser Geräte wiesen mindestens einen Mangel auf. Insgesamt dokumentierten die Sachverständigen 1.814 Mängel, was durchschnittlich 1,46 Mängel pro beanstandetem Gerät entspricht.
Die häufigsten Mängel betrafen unzureichend gekennzeichnete Kontrollbereiche und mangelhafte Patientenschutzmittel. Dr. Schröer weist darauf hin: „Mängel an Patientenschutzmitteln und eine unzureichende Kennzeichnung des Kontrollbereichs sind keine Formfehler, sondern ein konkretes Risiko für Patienten und Personal.“
Zwei von drei Mängeln (68 %) in der Dentalmedizin wurden bei wiederkehrenden Prüfungen festgestellt, was die Bedeutung regelmäßiger und gründlicher Kontrollen im laufenden Betrieb unterstreicht.
Humanmedizin: Technisch anspruchsvoll, Auffälligkeiten bei Bildwiedergabe
Im Bereich der Humanmedizin wurden 2.939 Röntgengeräte geprüft, von denen 394 Geräte Mängel aufwiesen (Mängelquote: 13 %). Die Sachverständigen dokumentierten 698 Mängel, durchschnittlich 1,77 Mängel pro beanstandetem Gerät.
19 % der festgestellten Mängel waren „schwerwiegend“, 72 % „erheblich“ und 9 % „geringfügig“. Die meisten schwerwiegenden Mängel betrafen Bildwiedergabesysteme. Fehlerhafte Bildwiedergabesysteme gefährden die Diagnosesicherheit und können zu Fehldiagnosen oder unnötiger Strahlenbelastung führen.
Seit 2024 unterliegen Bildwiedergabesysteme neuen Anforderungen der Qualitätssicherungsrichtlinie mit regelmäßigen Prüfungen für Monitore und Bildwiedergabesysteme.
Mammographiegeräte: Beispiel für vorbildliche Qualitätssicherung
Im Rahmen des 20-jährigen Bestehens des Mammographie-Screening-Programms (MSP) in Deutschland wurden 109 Mammographiegeräte geprüft. Nur 11 Mängel wurden festgestellt, was einer Mängelquote von 10 % entspricht. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um formale Fehler, die vor der Inbetriebnahme festgestellt wurden.
Bei wiederkehrenden Prüfungen wurden nur drei Beanstandungen gemeldet. Dies zeigt, dass strenge Qualitätsanforderungen und regelmäßige Kontrollen höchste Standards sicherstellen und die Sicherheit von Patient:innen und Personal gewährleisten.
Was Zahnarztpraxen jetzt tun sollten
Um die Strahlensicherheit in der Praxis dauerhaft zu gewährleisten, empfiehlt der TÜV-Verband:
Regelmäßige interne Überprüfungen der Röntgeneinrichtungen – auch zwischen den offiziellen Prüfzyklen
Dokumentation und Schulung zum sicheren Umgang mit Patientenschutzmitteln
Sichtprüfung von Kontrollbereichskennzeichnungen: Sind Schilder gut sichtbar, aktuell und korrekt angebracht?
Prüfung des Wartungsvertrags: Sind alle gesetzlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung erfüllt?