Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
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Im Jahr 2024 überprüften TÜV-Sachverständige bundesweit rund 15.600 Röntgengeräte, was einem Anstieg von 4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Mängelquote sank von 16 % auf 12 %. Dennoch wurden an 1.893 Geräten insgesamt 2.849 Mängel festgestellt.​

Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands, betont: „Trotz der positiven Entwicklung weist jedes achte Röntgengerät sicherheitsrelevante Mängel auf. Das ist ein klares Zeichen, dass wir bei regelmäßigen Prüfungen und hohen Qualitätsstandards nicht nachlassen dürfen.“​

Dentalmedizin: Höchste Anzahl geprüfter Geräte und überdurchschnittlich viele formale Mängel

Von den geprüften Röntgengeräten entfielen 54 % auf die Zahnmedizin. Insgesamt wurden 8.407 dentalmedizinische Geräte geprüft, darunter 4.965 Dental-Tubus-Geräte und 2.747 Panoramaschichtaufnahmegeräte.​

15 % dieser Geräte wiesen mindestens einen Mangel auf. Insgesamt dokumentierten die Sachverständigen 1.814 Mängel, was durchschnittlich 1,46 Mängel pro beanstandetem Gerät entspricht.​

Die häufigsten Mängel betrafen unzureichend gekennzeichnete Kontrollbereiche und mangelhafte Patientenschutzmittel. Dr. Schröer weist darauf hin: „Mängel an Patientenschutzmitteln und eine unzureichende Kennzeichnung des Kontrollbereichs sind keine Formfehler, sondern ein konkretes Risiko für Patienten und Personal.“​

Zwei von drei Mängeln (68 %) in der Dentalmedizin wurden bei wiederkehrenden Prüfungen festgestellt, was die Bedeutung regelmäßiger und gründlicher Kontrollen im laufenden Betrieb unterstreicht.​

Humanmedizin: Technisch anspruchsvoll, Auffälligkeiten bei Bildwiedergabe

Im Bereich der Humanmedizin wurden 2.939 Röntgengeräte geprüft, von denen 394 Geräte Mängel aufwiesen (Mängelquote: 13 %). Die Sachverständigen dokumentierten 698 Mängel, durchschnittlich 1,77 Mängel pro beanstandetem Gerät.​

19 % der festgestellten Mängel waren „schwerwiegend“, 72 % „erheblich“ und 9 % „geringfügig“. Die meisten schwerwiegenden Mängel betrafen Bildwiedergabesysteme. Fehlerhafte Bildwiedergabesysteme gefährden die Diagnosesicherheit und können zu Fehldiagnosen oder unnötiger Strahlenbelastung führen.​

Seit 2024 unterliegen Bildwiedergabesysteme neuen Anforderungen der Qualitätssicherungsrichtlinie mit regelmäßigen Prüfungen für Monitore und Bildwiedergabesysteme.​

Mammographiegeräte: Beispiel für vorbildliche Qualitätssicherung

Im Rahmen des 20-jährigen Bestehens des Mammographie-Screening-Programms (MSP) in Deutschland wurden 109 Mammographiegeräte geprüft. Nur 11 Mängel wurden festgestellt, was einer Mängelquote von 10 % entspricht. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um formale Fehler, die vor der Inbetriebnahme festgestellt wurden.​

Bei wiederkehrenden Prüfungen wurden nur drei Beanstandungen gemeldet. Dies zeigt, dass strenge Qualitätsanforderungen und regelmäßige Kontrollen höchste Standards sicherstellen und die Sicherheit von Patient:innen und Personal gewährleisten.​

Was Zahnarztpraxen jetzt tun sollten

Um die Strahlensicherheit in der Praxis dauerhaft zu gewährleisten, empfiehlt der TÜV-Verband:

  • Regelmäßige interne Überprüfungen der Röntgeneinrichtungen – auch zwischen den offiziellen Prüfzyklen

  • Dokumentation und Schulung zum sicheren Umgang mit Patientenschutzmitteln

  • Sichtprüfung von Kontrollbereichskennzeichnungen: Sind Schilder gut sichtbar, aktuell und korrekt angebracht?

  • Prüfung des Wartungsvertrags: Sind alle gesetzlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung erfüllt?