49-Euro-Ticket als Jobticket: Das müssen Arbeitgeber wissen
Mirjam BertramSeit 1. Mai 2023 gibt es im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) das 49-Euro-Ticket. Was Zahnärzte wissen müssen, wenn sie es ihren Mitarbeitern als Jobticket anbieten möchten.
Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern monatlich ein Jobticket, um sie für ihren Weg zur Arbeit finanziell zu unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dieses steuer- und beitragsfrei. Vorschrift ist beispielsweise, dass Arbeitgeber das Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren. Dann ist es ein Sachbezug. Dieser Sachbezug ist im Lohnkonto aufzuzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Als Nachweis muss der Arbeitgeber den Beleg für die erworbenen ÖPNV-Tickets aufbewahren.
Für das seit Mai erhältliche 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket) gilt das genauso. Dieses kann der Arbeitgeber kaufen und seinen Beschäftigten entweder verbilligt oder unentgeltlich überlassen.
Monatlicher Zuschuss zum 49-Euro-Ticket
Kauft der Arbeitnehmer das 49-Euro-Ticket jeden Monat selbst, kann der Arbeitgeber ihm dieses ganz oder teilweise steuer- und beitragsfrei erstatten. Voraussetzung ist auch hier, dass der Arbeitgeber den Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlt. Der Arbeitgeber muss den Zuschuss im Lohnkonto aufzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung bestätigen. Als Nachweis muss er die vom Arbeitnehmer gekauften und genutzten Fahrausweise oder entsprechende Belege zum Lohnkonto aufbewahren. Beispielsweise Rechnungen über den Kauf oder eine Bestätigung des Verkehrsträgers über den Bezug des Deutschlandtickets. Der Zuschuss darf natürlich nicht mehr als 49 Euro betragen.
Arbeitnehmer muss Entfernungspauschale kürzen
Erhält ein Arbeitnehmer das 49-Euro-Ticket oder einen Zuschuss dafür steuerfrei, muss er im Gegenzug seine Werbungskosten für den Weg zur Arbeit in der Einkommensteuererklärung kürzen. Der steuerfrei gewährte Vorteil ist auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers anzurechnen. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Umfang er das Ticket für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit nutzt.
49-Euro-Ticket versus Bruttolohnerhöhung
Mit dem Deutschlandticket kann der Zahnarzt seinen Beschäftigten unkompliziert einen Benefit schaffen. Wie viel er dabei gegenüber einer Bruttolohnerhöhung spart, zeigt die Beispielrechnung:
Lohnerhöhung | 49-Euro-Ticket als Jobticket | |
Arbeitgeber Lohnkosten | 85,75 € | 49 € |
Bruttolohn | 61,25 € | 49 € |
Lohnsteuer (rund 20 %) | 12,25 € | 0 € |
Sozialversicherung: Arbeitnehmer-Anteil (rund 20 %) | 12,25 € | 0 € |
Sozialversicherung: Arbeitgeber-Anteil (rund 20 %) | 12,25 € | 0 € |
Vorteil Arbeitnehmer (netto) | 49 € | 49 € |
Um 49 Euro netto zu erhalten, müsste der Arbeitnehmer mindestens 61,25 Euro Bruttolohn mehr bekommen. Diese Bruttolohnerhöhung ist für den Arbeitgeber jedoch mit Mehrkosten von 85,75 Euro verbunden. Beim Jobticket bleibt es bei den 49 Euro.
„Möchte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Deutschlandticket steuer- und beitragsfrei gewähren, muss er zwar für die Lohnabrechnung Nachweise führen. Der Arbeitgeber spart aber Kosten im Vergleich zu einer normalen Lohnerhöhung. Insgesamt profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber“, fasst Steuerberater Martin Fries von der Ecovis-Steuerberatung in Aschaffenburg zusammen.
Was Arbeitgeber zum 49-Euro-Ticket noch beachten sollten
Das Deutschlandticket als Jobticket zählt nicht zur 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das Deutschlandticket neben der vollen Ausnutzung der 50-Euro-Freigrenze gewähren.
Quelle: Ecovis