Ideelle Mitunternehmerschaft als Mittel der Personalbindung
Die ideelle Mitunternehmerschaft ist ein intensiver Schritt für Zahnärzte, um qualifizierte und engagierte ZFAs an ihre Praxis zu binden. Sie ermöglichen Ihren Mitarbeitern Einblicke in die Finanzen und Sie treffen gemeinsame Entscheidungen. Kurz: Ihre Mitarbeiter fühlen sich, als wären sie ebenfalls Unternehmer. Worauf Sie bei einer ideellen Mitunternehmerschaft achten müssen, erklärt Betriebswirt und Praxisberater Wolfgang Apel in diesem Beitrag.
Es gibt viele Möglichkeiten, engagierte ZFAs an eine Zahnarztpraxis zu binden. Wichtige Handlungsspielräume finden Sie in diesen Beiträgen: Als Arbeitgeber einzigartig werden, interne Karriere und externe Fortbildungen ermöglichen oder Raum für persönliche Gespräche anbieten. Schöpfen Sie all diese Möglichkeiten aus, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Mitarbeiter sich Ihnen und Ihrer Praxis stark verbunden fühlen.
Ideelle Mitunternehmerschaft als i-Tüpfelchen der Personalbindung
Sind diese Grundlagen geschaffen, gibt es noch die „höchste Stufe der Personalbindung“: die ideelle Mitunternehmerschaft. Dabei behandeln Sie Ihre Praxismitarbeiter so, als wären Sie Ihre Mitunternehmer. Denn wer wird sich mehr mit Ihrer Zahnarztpraxis identifizieren und sich zugehörig fühlen als ein Mitarbeiter, der alle betrieblichen Zahlen kennt und bei anstehenden Investitionen mitentscheiden darf?
Es mag vielleicht nicht richtig wirken, Ihren Mitarbeitern diese Einblicke zu gewähren, doch tatsächlich ist der Effekt überraschend: Die geschaffene Transparenz vermeidet falsche Vorstellungen und beugt Unzufriedenheit vor. Ihre Mitarbeiter kennen die wirtschaftliche Lage der Praxis und fühlen sich durch Ihr Vertrauen wertgeschätzt.
Besser persönliche Einblicke als falsche Vermutungen
Die meisten Mitarbeiter haben nur eine sehr unklare oder sogar komplett falsche Vorstellung über den Umsatz und Gewinn einer Zahnarztpraxis. Schließlich ist es nicht der Standard, dass Praxisinhaber diese Zahlen offen mit Ihren ZFAs teilen. Jeder Mitarbeiter kann die Kennzahlen beim Statistischen Bundesamt einsehen und einschätzen, in welche Kategorie Ihre Zahnarztpraxis fällt – auch wenn es sich dabei nur um grobe Durchschnittswerte handelt. Das Problem ist, dass den meisten das Hintergrundwissen fehlt, um diese Zahlen korrekt einzuordnen.
Beispielsweise könnten die ZFAs fälschlicherweise ihr eigenes Jahresnettogehalt mit dem angeblichen Gewinn der Zahnarztpraxis vergleichen. Interpretieren sie die Zahlen vorschnell, könnten sie sich für ihre geleistete Arbeit unfair bezahlt fühlen. Schnell entsteht das Bild eines ungerechten Chefs, der nur seine eigenen Taschen füllt und seine Mitarbeiter ausbeutet. Das ist in der Realität natürlich nicht der Fall! Doch wie vermeiden Sie solche Missverständnisse?
Bindung durch Transparenz in der ideellen Mitunternehmerschaft
Eine offene Kommunikation und Transparenz beugt diesem Problem vor: Es geht bei der ideellen Mitunternehmerschaft nicht darum, die gesamte BWA Ihrer Zahnarztpraxis zu teilen. Vielmehr fassen Sie, basierend auf der BWA, alle für Ihre ZFA relevanten Positionen zusammen und erstellen einen eigenen Bericht dazu. Dieser beinhaltet alle Positionen Ihrer Praxis, einschließlich eines für Sie angemessenen Gehalts zuzüglich Sozialabgaben, welches sich beispielsweise am Krankenhaustarif orientiert und zu den Personalkosten zählt. Zusätzlich subtrahieren Sie die hierauf entfallenden Steuern sowie eventuelle Tilgungen noch laufender Darlehen. Dadurch reduzieren Sie den ausgewiesenen Gewinn der BWA auf ein realistisches Niveau und können Ihren Mitarbeitern ganz einfach erklären, wie die wirtschaftliche Situation Ihrer Zahnarztpraxis nach Abzug aller Kosten aussieht.
Mit dieser geschaffenen Transparenz verdeutlichen Sie Ihren Mitarbeitern die tatsächliche wirtschaftliche Lage Ihrer Zahnarztpraxis. So verstehen sie nicht nur, dass sie doch fair bezahlt werden, sondern bekommen gleichzeitig die Grundlagen an die Hand, um in finanziellen Entscheidungen mitwirken zu können.
Gemeinsame Entscheidungen fällen
Beispielsweise können Sie mit Ihren Mitarbeitern besprechen, ob größere Anschaffungen sinnvoll sind und wann sie getätigt werden sollen. Oftmals kommen Sie im gemeinsamen Gespräch zu dem Entschluss, dass eine Anschaffung nicht sofort sein muss. Andererseits kann sich auch herausstellen, dass die Anschaffung langfristig positive Auswirkungen auf den Gewinn haben wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Es ist zwar zweifellos ein großer Schritt, die betriebswirtschaftlichen Eckdaten Ihrer Praxis offenzulegen. Sie dürfen jedoch nicht vergessen, dass Sie damit eine Transparenz schaffen, durch die Ihre Mitarbeiter sich deutlich stärker mit Ihrer Zahnarztpraxis identifizieren können und im besten Fall gerne langfristig mit Ihnen arbeiten. Binden Sie also Ihre Mitarbeiter mit der ideellen Mitunternehmerschaft auf Augenhöhe in die Belange Ihrer Praxis ein, erreichen Sie die höchste Stufe der Mitarbeiterbindung.
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