Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Praxis

Das sind die Vorteile der Inflationsausgleichsprämie

  • Der Freibetrag ist steuerfrei (§ 3 Nr. 11 c EStG) und sozialversicherungsfrei.
  • Der Arbeitnehmer erhält den Betrag Brutto wie Netto ohne Abzüge.
  • Beim Arbeitgeber entfallen die Arbeitgebernebenkosten.
  • Die Zahlungen der Inflationsausgleichsprämie stellen beim Arbeitgeber voll abzugsfähige Betriebsausgaben dar.
  • Auch für Aushilfen, Minijobber zahlbar. Die Prämie wird nicht auf den maximal monatlichen Aushilfslohn von 520 Euro angerechnet und kann zusätzlich zu den 520 Euro monatlich gezahlt werden.
  • Beim Arbeitgeberwechsel mehrfach nutzbar.

Die wichtigsten Fragen zur Inflationsausgleichsprämie

Wem kann der Zahnarzt die Inflationsausgleichsprämie zahlen?

Die Prämie kann an Arbeitnehmer, Aushilfen, Auszubildende, Minijobber, kurzfristig Beschäftigte, Haushaltshilfen mit Haushaltsscheckverfahren, Arbeitnehmer im Ehrenamt, Arbeitnehmer in Kurzarbeit, in Elternzeit, in Altersteilzeit, Arbeitnehmer mit Bezug von Krankengeld und an Geschäftsführer gezahlt
werden. Nicht begünstigt sind Selbstständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende.

Für welchen Zeitraum gilt die Prämie?

Sie muss im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 in dem jeweiligen Arbeitsverhältnis gewährt und gezahlt werden. Es reicht nicht, dass lediglich ein Anspruch besteht. Es wird auf die Zahlung abgestellt (Zuflussprinzip).

Wie erfolgt die Abwicklung oder Zahlung der Inflationsausgleichsprämie?

Der Arbeitgeber leistet freiwillig an den Arbeitnehmer. Die Zahlung erfolgt zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (Inflation). Dafür reicht ein Hinweis bei der Überweisung oder bei der Lohnabrechnung aus. Der Arbeitgeber sollte bei der Zahlung dokumentieren, dass die Zahlung freiwillig erfolgt (Freiwilligkeitsvorbehalt).

Wie hoch darf die Inflationsausgleichsprämie maximal sein und wie ist sie auszuzahlen?

Maximal dürfen pro Arbeitnehmer und pro Arbeitgeber in der Summe für den gesamten Zeitraum 3.000 Euro gezahlt werden. Die Zahlung ist als Einmalbetrag, in mehreren Teilbeträgen, als Zuschuss oder als Sachbezug möglich.

Die Prämie kann in Form von Zuschüssen, Sachleistungen oder Sachbezügen, als Einmalbetrag, in gleichmäßigen Beträgen oder auch in mehreren unterschiedlichen Beträgen an den Arbeitnehmer gezahlt werden. Der Gesamtbetrag muss jedoch innerhalb des Zeitraums 26.10.2022 bis 31.12.2024 dem Arbeitnehmer zufließen und darf in der Summe maximal 3.000 Euro betragen. Die einzelnen Zahlungen müssen nicht aufgrund einer einheitlichen Entscheidung beruhen. Sie können jeweils eigenständig beschlossen oder vereinbart werden.

Gibt es einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Inflationsausgleichsprämie?

In der Regel gibt es keinen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Zahlung. Ein Rechtsanspruch kann sich jedoch z. B. aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben.

Werden die Kosten dem Arbeitgeber von Dritter Seite ersetzt?

Der Arbeitgeber erhält keine Kostenerstattung von Dritter Seite oder von öffentlichen Stellen.

Können angestellte nahe Angehörige die Prämie erhalten?

Soweit die steuerlichen Voraussetzungen zur Anerkennung des Arbeitsverhältnisses unter nahen Angehörigen erfüllt sind, kann die Inflationsausgleichsprämie dem Angehörigen bezahlt werden, wenn die Zahlungen wie unter fremden Dritten erfolgen (Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes).

Ist die Inflationsausgleichsprämie von der Beschäftigungsdauer oder der Arbeitszeit des Angestellten abhängig?

Die Arbeitszeit, die bisherige Beschäftigungsdauer und wie lange das Arbeitsverhältnis schon besteht, beeinflussen nicht die Steuerfreiheit und nicht die Gewährung der Prämie.

Was passiert, wenn mehr als 3.000 Euro gezahlt werden?

Wird in dem begünstigten Zeitraum mehr als 3.000 Euro in der Summe im selben Arbeitsverhältnis gezahlt, ist der übersteigende Betrag sozialversicherungspflichtig und lohnsteuerpflichtig, 3.000 Euro bleiben in der Summe für die IAP steuerfrei und sozialversicherungsfrei.

Wird die IAP für jedes Jahr des Begünstigungszeitraumes gewährt, also insgesamt 9.000 Euro für 2022 bis 2024?

Nein, in der Summe dürfen alle Zahlungen der IAP im Begünstigungszeitraum 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 nur maximal 3.000 Euro betragen. Der darüber hinaus gezahlte Betrag ist normaler Arbeitslohn und sowohl sozialversicherungs- als auch lohnsteuerpflichtig.

Was sind weitere Voraussetzungen für die IAP?

Die Inflationsausgleichsprämie ist zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu zahlen (keine Lohnumwandlung, kein Lohnverzicht, keine Verrechnung mit normalem Lohn).

Können das Weihnachtsgeld, die Sonderzahlungen oder der Überstundenausgleich als IAP gezahlt werden?

Eine Zahlung auf Ansprüche von arbeitsrechtlich zustehendem Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen oder der bereits arbeitsrechtlich zustehenden Vergütung für Überstundenausgleich als IAP sind nicht möglich, da diese keinen Inflationsbezug haben und eine Lohnumwandlung für die IAP schädlich ist. Leistungen, die auf einer vertraglichen Verpflichtung oder auf einer anderen rechtlichen Verpflichtung beruhen, können nicht nachträglich in eine steuerfrei IAP umgewandelt werden.

Die steuerfreie IAP kann jedoch im selben Monat wie Weihnachtsgeld, wie die Sonderzahlung oder der Überstundenausgleich gezahlt werden.

Soweit kein Anspruch auf die Vergütung von Überstunden oder Anspruch auf die Sonderzahlung entstanden ist, ist die Zahlung als steuerfreie IAP möglich, auch wenn der Arbeitnehmer auf seinen Freizeitausgleich für die Überstunden verzichtet, da dann die Zahlung zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn erfüllt ist. Soweit keine vertraglichen Verpflichtungen oder andere rechtliche Verpflichtungen zur Gewährung von Sonderzahlungen bestehen, kann diese als steuerfreie IAP gezahlt werden.

Gibt es die Prämie pro Arbeitsverhältnis?

Der Maximalbetrag der IAP von 3.000 Euro wird pro Arbeitsverhältnis gezahlt. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen können pro Arbeitsverhältnis maximal 3.000 Euro IAP gezahlt werden.

Kann bei Arbeitgeberwechsel die Prämie gezahlt werden?

Die Inflationsausgleichsprämie ist beim Wechsel des Arbeitsgebers auch beim neuen Arbeitgeber steuerfrei und sozialversicherungsfrei zahlbar.

Muss ein Zusammenhang der IAP mit der Inflation vorliegen und wie ist dieser nachzuweisen?

Es reicht, wenn die Leistung im sachlichen Zusammenhang mit der Preisentwicklung/Inflation steht (Inflationsbezug). Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist nicht erforderlich. Der Inflationsbezug kann hergestellt werden, indem die Bezeichnung „Inflationsausgleichsprämie“ sich aus der Gehaltsabrechnung oder dem Überweisungsträger ergibt. Der Arbeitgeber braucht den tatsächlichen Inflationsbezug oder die Betroffenheit des Arbeitnehmers nicht zu prüfen.

Sind zwingend Aufzeichnungen vom Arbeitgeber im Lohnkonto vorzunehmen?

Die steuer- und sozialversicherungsfreien Leistungen der Inflationsausgleichsprämie sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Wird die Lohnabrechnung über den Steuerberater vorgenommen, erfolgt die Aufzeichnung im Lohnkonto in der Regel durch den Steuerberater.

Der notwendige Inflationsbezug kann sich auch aus anderen Unterlagen ergeben, z. B. Vereinbarungen, Tarifvertrag, Lohnzettel, Überweisungsträger, Erklärungen des Arbeitgebers.

Wie Sie Ihren Praxismitarbeitern sonst noch mehr Netto vom Brutto zukommen lassen können, erfahren Sie in diesem Artikel: Auch für den Zahnarzt attraktiv: Nettolohnoptimierung für die Mitarbeiter

(c) Foto: Mirja Diederich

Unsere Autorin:
* Sabine Banse-Funke
ist Dipl.-Finanzwirtin (FH) und bietet steuerliche, wirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Beratung von Zahnärzten und anderen Arztgruppen. banse-funke@vesting-stb.dewww.vesting-stb.de