Personalbindung durch leistungsgerechte Bezahlung
Eine leistungsgerechte Bezahlung bindet Ihre ZFAs nicht nur langfristig an Ihre Praxis, sondern motiviert sie auch zusätzlich. Betriebswirt und Praxisberater Wolfgang Apel verrät, wie das System einer leistungsgerechten Bezahlung aussehen kann.
In den meisten Praxen basiert das Gehalt auf einer monatlichen Vergütung, die sich aus drei Teilen zusammensetzt: Den geleisteten Stunden, der Arbeitserfahrung und der individuellen Qualifikation. Dennoch gibt es immer wieder die Situation, dass zwei Mitarbeiter, die gleich eingestuft werden, unterschiedlich stark zum Erfolg Ihrer Zahnarztpraxis beitragen. Vielleicht setzt sich ein Mitarbeiter aktiv für die Praxis ein, während der andere immer nur „Dienst nach Vorschrift“ macht und trotzdem das gleiche Gehalt bekommt.
Auch wenn es vertraglich verboten ist, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Mitarbeiter sich über ihr Gehalt austauschen. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die motivierten Mitarbeiter sich fragen, ob ihr Engagement sich überhaupt lohnt. Diese Erkenntnis kann sie stark demotivieren und der Grund sein, wieso sie eine Zahnarztpraxis verlassen.
Mitarbeiterengagement soll sich lohnen
Eine leistungsgerechte Bezahlung ist eine faire und transparente Lösung für alle Beteiligten. Denn wenn das Gehalt offiziell an die Leistungen der Mitarbeiter gebunden ist, kann es keine Diskussionen mehr darüber geben, ob es nun fair ist, dass eine ZFA mehr verdient als die andere: Das Gehalt setzt sich dann aus fixen und variablen Bausteinen zusammen und macht es somit für Ihre Mitarbeiter lohnenswert, sich für Ihre Praxis zu engagieren. So werden einerseits die bereits überdurchschnittlichen Mitarbeiter fair für ihre Leistung bezahlt, während andererseits die bisher weniger motivierten Mitarbeiter vielleicht neue Anreize finden.
Variable Vergütung basiert auf drei Boni
Der feste Anteil berechnet sich wie gewohnt aus den Stunden, der Arbeitserfahrung und der Qualifikation Ihrer ZFAs. Der variable Teil hingegen setzt sich aus drei unterschiedlichen Boni zusammen:
- auf einem persönlichen Jahresziel,
- auf einem Praxisjahresziel und
- auf einer individuellen Mitarbeiterbeurteilung.
Vergütung nach individuellem Jahresziel
Das persönliche Jahresziel hat Ihre ZFA komplett selbst in der Hand: Sie könnte zum Beispiel zusätzliche Aufgaben als Feel-Good-Managerin oder Fortbildungsbeauftragte für das gesamte Team übernehmen oder die Social-Media-Kanäle der Praxis betreuen. Wichtig ist, dass das Ziel zu Beginn des Jahres messbar formuliert wird und einen Zusatznutzen für Ihre Zahnarztpraxis bringt. Zudem sollte es in der normalen Arbeitszeit zu erreichen sein. Es geht bei den Jahreszielen nicht darum, Überstunden anzusammeln, sondern die „Leerlaufphasen“, die es in jeder Zahnarztpraxis gibt, effizienter zu nutzen und sie mit wertschöpfenden Tätigkeiten zu füllen.
Vergütung nach Praxis-Jahresziel
Das Praxisjahresziel ist individuell von der jeweiligen Zahnarztpraxis abhängig und alle Mitarbeiter arbeiten gemeinsam daran, es zu erreichen. Es wäre zum Beispiel ein gutes Ziel, die Patientenzufriedenheit zu steigern. Hierbei könnte das gesamte Team einen Fragebogen erarbeitet, daraus Maßnahmen ableiten und diese im Lauf des Jahres umsetzen. Alternativ könnte das Team auch ein Konzept erstellen, um die Praxisbewertungen auf relevanten Plattformen wie Google und Jameda zu erhöhen.
Vergütung nach Mitarbeiterbeurteilung
Der letzte variable Teil ist die Mitarbeiterbeurteilung am Ende des Jahres. Der Beurteilungsbogen umfasst dabei mehrere Punkte, die für eine effiziente und reibungslose Arbeit in Ihrer Zahnarztpraxis wichtig sind. Damit keine Missverständnisse entstehen, müssen alle Kriterien von Vertragsbeginn an bekannt sein. Sowohl der Mitarbeiter als auch Sie füllen den Bogen aus und gehen ihn in einem Gespräch durch. Am Ende entscheiden Sie, inwieweit Ihre Mitarbeiter die jeweiligen Punkte erfüllen: Aus dem Durchschnitt ergibt sich eine Endnote, die die Höhe des Bonus in diesem Baustein bestimmt.
Die leistungsgerechte Bezahlung berechnen
Und so berechnen Sie das Gehalt: Als Grundgehalt bekommt jede ZFA eine fixe Vergütung, die etwas unter dem liegt, was laut Stunden, Arbeitserfahrung und Qualifikation eigentlich üblich wäre. Durch das persönliche Ziel, das Jahresziel und die individuelle Mitarbeiterbeurteilung haben jedoch alle Mitarbeiter die Möglichkeit, ihr Gehalt zu verbessern und eine überdurchschnittliche Vergütung zu erreichen. Alle Bausteine können dabei auch anteilig erreicht werden.
Mit einer solchen leistungsgerechten Bezahlung werden Ihre wirklich engagierten Mitarbeiter mit der Zeit zwar immer etwas teurer, doch es wird für andere Praxen auch immer schwerer, sie abzuwerben. Denn Ihre Mitarbeiter stehen loyal hinter Ihnen und Ihrer Praxis und wissen, dass ihr Engagement sich bei Ihnen lohnt.
Was ZFAs sich von ihrem Arbeitgeber wünschen, lesen Sie in diesem Artikel. Wie Sie das Wohlbefinden in Ihrem Team fördern können, lesen Sie hier.
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