Corona-Impfung: Keine Höchst-Priorität für Zahnärzte
Marzena SickingEin Zahnarzt sah für sich und sein Team ein besonders hohes Ansteckungsrisiko mit Corona. Er stellte vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg einen Eilantrag, um höchste Priorität bei der Einstufung für die Coronaimpfung zu erreichen. Ohne Erfolg.
Der Zahnarzt forderte die Einordnung in die Gruppe mit der höchsten Priorität für die Corona-Schutzimpfung. Sein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg ist aber am 18.02.2021 gescheitert. Das Gericht sah im Gegensatz zu ihm kein besonders hohes Risiko für ihn und sein Team und schmetterte den Antrag, der gegen das Land Niedersachsen gerichtet war, ab.
Keine Priorität bei der Coronaimpfung
Der Zahnarzt hatte argumentiert, dass das Personal in Zahnarztpraxen einem „besonders“ hohen Expositionsrisiko ausgesetzt sei. Zahnärzte und Personal seinen schließlich dem unmittelbaren Kontakt zum Mund- und Rachenbereich der Patienten ausgesetzt. Diese Einschätzung teilt die Ständige Impfkommission (STIKO) allerdings nicht und sieht eine Infektion mit dem Coronavirus bei anderen Berufsgruppen als viel wahrscheinlicher an.
Verwaltungsgericht schließt sich der Meinung der STIKO an
Das Verwaltungsgericht schloss sich der Ansicht der STIKO an und sah in der aktuell vorgesehenen Priorisierung für medizinisches Personal keine Beanstandungsgründe. Demnach haben Ärzte und Pfleger, die in Notaufnahmen arbeiten oder bei der Betreuung von Covid-19-Patienten und im Rettungsdienst tätig sind, Vorrang vor Zahnärzten und ihren Mitarbeitern. Wie die Richter erklärten, bestehe zwar auch in der Zahnarztpraxis ein hohes Expositionsrisiko. Dies gelte insbesondere bei der Behandlung von bislang unerkannten Covid-19-Patientinnen und Patienten. Im Vergleich zu den erstgenannten Berufsgruppen aus dem medizinischen Bereich falle das Risiko aber doch deutlich geringer aus. Dieses Personal stehe in vorderster Reihe im Einsatz gegen die Pandemie, da es COVID-19-Patienten mit teilweise schweren Verläufen behandeln müsse.
Masken und Hygiene müssen in Zahnarztpraxis reichen
Einem solchen ständigen Expositionsrisiko seien Zahnärzte und ihre Mitarbeiter nicht ausgesetzt. Ihnen sei zudem ein gewisser Selbstschutz durch FFP2-Masken möglich. Zudem könnten Verdachtsfälle durch das Abfragen von Symptomen im Vorfeld herausgefiltert werden, um zu verhindern, dass an Covid-19 erkrankte Personen die Praxis beträten.