Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Steuerrecht
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Die Herstellung von Zahnprothesen durch Zahnärzte unterliegt spezifischen umsatzsteuerlichen Regelungen. Während zahnärztliche Heilbehandlungen gemäß § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) von der Umsatzsteuer befreit sind, gilt dies nicht für die Herstellung und Lieferung von Zahnprothesen im Eigenlabor des Zahnarztes. Diese Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig und unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.

Herstellung im Eigenlabor

Fertigt ein Zahnarzt Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen in seinem eigenen Labor an, so gilt diese Tätigkeit als Lieferung und nicht als Heilbehandlung. Daher ist sie umsatzsteuerpflichtig. Dies betrifft auch vorbereitende Arbeiten wie die Herstellung von Modellen oder Bissschablonen.

Zusammenarbeit mit Fremdlaboren

Beauftragt der Zahnarzt ein externes Dentallabor mit der Herstellung des Zahnersatzes, ist die Lieferung des Labors an den Zahnarzt umsatzsteuerpflichtig. Die Weitergabe des fertigen Zahnersatzes vom Zahnarzt an den Patienten bleibt jedoch umsatzsteuerfrei, sofern der Zahnarzt keine wesentlichen eigenen Beiträge zur Herstellung leistet. Stellt der Zahnarzt jedoch Materialien wie Gold oder Zähne dem Fremdlabor zur Verfügung, wird dies als eigene Herstellung gewertet und führt zur Umsatzsteuerpflicht.

Kleinunternehmerregelung

Zahnärzte, deren umsatzsteuerpflichtige Umsätze im Vorjahr 17.500 € nicht überstiegen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen werden, können die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird keine Umsatzsteuer erhoben, jedoch besteht auch kein Vorsteuerabzugsrecht.

Tipp für Ihre Zahnarztpraxis

Es ist essenziell, die umsatzsteuerlichen Pflichten in Ihrer Praxis genau zu kennen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um mögliche finanzielle Risiken zu minimieren und eine korrekte Abwicklung sicherzustellen.

Quelle:

Bundesfinanzministerium, zm-online, bschoffundpartner.de, haufe.de

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