Verdienstausfall nach Unfall: Zahnarzt steht höhere Entschädigung zu
Marzena SickingKann ein Zahnarzt nach einem Unfall nur noch eingeschränkt arbeiten, hat er Anspruch auf Schadenersatz für den Verdienstausfall. Dabei zählt nicht nur der bereits entstandene finanzielle Verlust, sondern auch die künftige Prognose. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wichtigen Urteil (Az.: VI ZR 530/16) entschieden.
Unfallbedingte Einschränkungen und Schadensersatzforderung
Der Kläger, ein Zahnarzt, erlitt bei einem Verkehrsunfall eine Handverletzung, die seine berufliche Tätigkeit dauerhaft beeinträchtigte. Er forderte von der Versicherung des Unfallgegners unter anderem 8.000 Euro für die Zeit seiner vollständigen Arbeitsunfähigkeit sowie 85.000 Euro für den zu erwartenden Verdienstausfall. Die Versicherung weigerte sich, diese Beträge zu zahlen, da der tatsächliche Umsatzrückgang in der Praxis nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte.
Vorinstanzen lehnen umfassende Entschädigung ab
Das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg gaben dem Zahnarzt nur teilweise Recht. Die Gerichte argumentierten, dass der nachgewiesene finanzielle Schaden nicht in vollem Umfang belegt sei. Ein Gutachter schätzte die Einschränkung an der betroffenen Hand auf etwa fünf Prozent, und die Praxisverluste ließen sich nicht eindeutig auf den Unfall zurückführen.
BGH: Prognostizierte Umsatzeinbußen müssen berücksichtigt werden
Der Bundesgerichtshof sah dies anders und entschied, dass auch zukünftige finanzielle Einbußen bei der Berechnung der Entschädigung berücksichtigt werden müssen. Gerade bei selbstständigen Zahnärzten könne der eigentliche Einkommensverlust erst mit Verzögerung eintreten, da langfristige Patientenbeziehungen und spezialisierte Behandlungen eine große Rolle spielen.
Bedeutung des Urteils für Zahnärzte und andere Selbstständige
Das Urteil des BGH stellt klar, dass bei selbstständigen Berufsträgern nicht nur aktuelle Umsatzeinbußen zählen, sondern insbesondere die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Praxis. Im Fall des Zahnarztes führte die Handverletzung dazu, dass er bestimmte Behandlungen nicht mehr durchführen konnte und Patienten an Kollegen verweisen musste.
Das OLG Hamburg wurde vom BGH angewiesen, die Entschädigungshöhe neu zu berechnen und dabei die wirtschaftlichen Folgen für die Praxis umfassender zu berücksichtigen.
Was bedeutet das für Zahnärzte?
Nachweis der langfristigen Folgen: Unfallgeschädigte Zahnärzte sollten nicht nur aktuelle Einkommensverluste belegen, sondern auch die voraussichtlichen wirtschaftlichen Einschränkungen dokumentieren.
Prognose durch Sachverständige: Ein medizinisches und wirtschaftliches Gutachten kann helfen, die zu erwartenden Einbußen realistisch darzustellen.
Frühzeitige rechtliche Beratung: Ein erfahrener Anwalt für Medizinrecht kann dabei helfen, die Ansprüche gegenüber Versicherungen durchzusetzen.
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Zahnärzten und anderen Freiberuflern erheblich, da es verdeutlicht, dass der tatsächliche finanzielle Schaden oft erst mit Verzögerung erkennbar wird. Zahnärzte, die nach einem Unfall Einkommensverluste geltend machen, sollten dies bei ihrer Schadensregulierung berücksichtigen.
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