Jameda darf vor gefälschten Bewertungen auf Zahnarztprofil warnen
Marzena SickingLassen sich auffällige Bewertungen nicht verifizieren, darf das Ärztebewertungsportal Jameda das dazugehörige Profil mit einem Warnhinweis versehen. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Geklagt hatte ein Zahnarzt.
Urteil des OLG Frankfurt zur Kennzeichnung von Profilen
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass das Ärztebewertungsportal Jameda bei nicht verifizierbaren Bewertungen einen Warnhinweis auf dem Profil eines Arztes anbringen darf. Ein Zahnarzt hatte dagegen geklagt.
Hintergrund: Erpressungsvorwurf und Fake-Bewertungen
Der Zahnarzt behauptete, er sei mit positiven Bewertungen erpresst worden. Jameda hatte ihn zuvor darüber informiert, dass auf seinem Profil gefälschte positive Bewertungen entdeckt worden seien. Er wurde gebeten, den Sachverhalt aufzuklären, bestritt jedoch jegliche Beteiligung. Daraufhin versah Jameda sein Profil mit einem Warnhinweis.
Inhalt des Warnhinweises
Nutzer wurden darauf hingewiesen, dass bei bestimmten Bewertungen Unregelmäßigkeiten festgestellt worden seien, die Zweifel an der Echtheit aufkommen ließen. Es wurde erwähnt, dass der Zahnarzt mit dem Verdacht konfrontiert worden sei, eine abschließende Klärung jedoch noch ausstehe. Auch sein Dementi wurde vermerkt.
Gerichtliche Entscheidung
Der Zahnarzt versuchte im Eilverfahren, die Kennzeichnung seines Profils mit dem Warnhinweis gerichtlich untersagen zu lassen. Das Landgericht Frankfurt wies seinen Antrag zurück, das OLG bestätigte diese Entscheidung. Der Hinweis greife zwar in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zahnarztes sowie in das Recht des Gewerbebetriebs ein, sei jedoch nicht rechtswidrig.
Begründung des Gerichts
Der Zahnarzt sah sich zu Unrecht als Lügner und Betrüger dargestellt, doch das Gericht urteilte, dass es sich lediglich um einen Verdacht handele. Es sei nicht der Eindruck erweckt worden, dass der Zahnarzt selbst für die Fake-Bewertungen verantwortlich sei. Das Vorgehen von Jameda wurde als von den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung gedeckt angesehen.
Verantwortlichkeit des Profilinhabers
Das OLG betonte, dass Jameda gefälschte Bewertungen anhand von E-Mail-Adressen und IP-Daten erkannt habe und dass der Verdacht grundsätzlich auf den Profilinhaber falle. Es liege in dessen Verantwortung, den Verdacht zu entkräften und zur Aufklärung beizutragen.
Erpressungsversuch nicht glaubwürdig
Der Zahnarzt berief sich auf angebliche Erpressungsversuche. Er habe Schreiben erhalten, in denen gedroht worden sei, sein Profil mit positiven Fake-Bewertungen zu versehen, falls er nicht 500 Euro zahle. Das Gericht hielt diese Darstellung nicht für glaubwürdig, da eine Erpressung mit negativen Bewertungen naheliegender gewesen wäre. Die Beschwerde des Zahnarztes wurde abgewiesen (Beschl. v. 19.11.2020, Az. 16 W 37/20).