Begleitleistungen beim Kassenpatienten
Bianka Herzog-HockViele Behandlungen werden heute nicht mehr leistungsgerecht bezahlt. So kommt die Mehrkostenvereinbarung (MKV) mit gesetzlich Versicherten heute im Alltag in der Zahnarztpraxis zum Tragen.
BEMA-Leistung unbeliebt
Eine Füllung z.B. nach BEMA ist eine plastische Füllung, die weder farblich angepasst , noch einen dentinadhäsiven Verbund hat. Die notwendige Versorgung, ist funktional, aber nicht optisch ansprechend, weshalb mit einem Patienten eine Mehrkostenvereinbarung nach § 28 Abs. 2 Satz 2 SGB V vereinbart werden sollte.
Aber was sind hier die Begleitleistungen
Mittels der geschlossenen Mehrkostenvereinbarung können mehr als nur die hochwertige Füllung vereinbaren werden. Folgenden Begleitleistungen können Sie zusätzlich vereinbaren (Auszug).
Entfernung von harten und weichen Belägen zur Kavitätenpräparation nach GOZ 4050, 4055 und deren Kontrolle 4060, ggf, auch an Nachbarzähnen
Entfernung von Konkrementen nach GOZ 4070,4075 und deren Kontrolle nach 4150, ggf, auch an Nachbarzähnen
Politur nebenstehender Füllungen nach GOZ 2130 für Nachbarzähne
Oberflächenanästhesie nach GOZ 0080 und weitere Anästhesien z.B. 0090 für weitere Einstichstellen
Kariesdetektor GOZ § 6 (1) analog
Begleitleistungen in der Implantologie
Klar kommuniziert und für den Patienten verständlich ist es, das implantologische Maßnahmen (Ausnahme Rilli 36a) reine Privatleistungen sind. Es ist aber auch sehr wichtig dem Patienten zu erklären, dass alle im Zusammenhang mit diesen Implantaten im Nachgang erbrachte Leistungen Privatleistungen sind auch wenn ggf. für den Zahnersatz nach FZ Befunde 7 eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse möglich sein kann.
Prophylaxeleistungen als Privatleistung
Die Entfernung von Zahnstein ist einmal je Kalenderjahr für Kassenpatienten kostenfrei. Eine Zahnsteinentfernung an Implantaten hingegen ist eine reine Privatleistung. Ebenso ist dies bei der Erbringung von weiteren Prophylaxeleistungen wie die Fissurenversiegelung, z.B. am Prämolaren oder Milchzähnen. Hier ist dies eine reine Privatleistung, welche aber über eine Mehrkostenvereinbarung mit den Patienten vereinbart werden kann.
Weitere mögliche Begleitleistungen in der Zahnarztpraxis
Begleitleistungen wie z.B. Beratungen, Röntgenaufnahmen, funktionsanalytische Leistungen nach GOUZ 8000 u.v.m. können zusätzlich angesetzt werden. Folgende Leistungen können ggf. zusätzlich bei der ZE-Versorgung mit anfallen, (Liste nicht abschließend):
GOZ-NR | Beschreibung |
0030 | Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen |
0040 | Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans bei kieferorthopädischer Behandlung oder bei funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen nach Befundaufnahme und Ausarbeitung einer Behandlungsplanun |
0060 | Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung |
0080 | Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich |
0090 | Intraorale Infiltrationsanästhesie |
0100 | Intraorale Leitungsanästhesie |
2030 | Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten |
2040 | Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich |
4050/4055 | Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, ein/ mehrwurzeliger Zahn/Implantat/Brückenglied |
4070/4075 | Subgingivale Konkremententfernung, ein/ mehrwurzeliger Zahn/Implantat |
4080 | Gingivektomie, Gingivoplastik |
5170 | Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel |
0065 | Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen |
8000 | Klinische Funktionsanalyse |
8010 | Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat |
8020 | Arbiträre Scharnierachsenbestimmung |
8050 | Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung |
8080 | Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator einschließlich subtraktiver oder additiver Korrekturen, Befundauswertung und Behandlungsplanung, je Sitzung |
4150 | Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, je Zahn, je Implantat oder Parodontium |
4060 | Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung |
Fazit: Es kann eine Vielzahl Leistungen erforderlich werden, um eine Behandlung richtig abzurechnen