Abrechnung
Delegierbare Leistungen korrekt abrechnen
Ein Zahnarzt kann Leistungen grundsätzlich nur dann berechnen, wenn er diese selbst erbracht hat oder wenn diese „unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung“ erbracht wurden. (Delegationsrahmen der BZÄK für Zahnmedizinische Fachangestellte). Daneben gibt es jedoch einen Katalog von Leistungen, die ein Behandler nicht selbst erbringen muss, die aber von ihm berechnet werden dürfen.
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