Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Datenschutz
Inhaltsverzeichnis

Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist für Zahnarztpraxen nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch essenziell für das Vertrauen der Patienten. Datenschutzverstöße können nicht nur zu hohen Bußgeldern, sondern auch zu einem erheblichen Vertrauensverlust bei den Patienten führen. Typische Verstöße resultieren oft aus unzureichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen, mangelnder Schulung des Personals oder unzureichender Dokumentation. Durch gezielte Maßnahmen und regelmäßige Schulungen können diese Risiken jedoch minimiert werden.

Unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Verstoß: Fehlende Verschlüsselung von Daten auf mobilen Geräten und unzureichende Sicherheitsupdates.

Vermeidung: Implementieren Sie strikte Passwortrichtlinien, nutzen Sie Verschlüsselungstechnologien und führen Sie regelmäßige Sicherheitsupdates durch.

Fehlende oder unzureichende Einwilligungserklärungen

Verstoß: Patienten werden nicht ausreichend über die Datenverarbeitung informiert und es werden keine ausdrücklichen Einwilligungen eingeholt.

Vermeidung: Informieren Sie Patienten transparent über die Datenverarbeitung und holen Sie notwendige Einwilligungen ein​.

Unbefugter Zugriff auf Patientendaten

Verstoß: Mitarbeiter ohne direkte Behandlungsverantwortung haben Zugriff auf Patientendaten.

Vermeidung: Stellen Sie sicher, dass nur autorisierte Mitarbeiter Zugriff auf sensible Daten haben. Nutzen Sie strikte Zugangskontrollen und führen Sie regelmäßige Überprüfungen der Zugriffsberechtigungen durch.

Unzulässige Weitergabe von Patientendaten

Verstoß: Weitergabe von Patientendaten an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Patienten.

Vermeidung: Geben Sie Patientendaten nur unter strikten Bedingungen und meist nur mit Einwilligung des Patienten weiter. Vermeiden Sie die Nutzung zu Marketingzwecken ohne Einwilligung.

Mangelhafte Schulung des Personals

Verstoß: Mitarbeiter sind nicht ausreichend über Datenschutzbestimmungen informiert.

Vermeidung: Führen Sie regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen durch, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die Datenschutzbestimmungen kennen und korrekt anwenden können.

Unzureichende Dokumentation und Löschung von Daten

Verstoß: Patientendaten werden länger als notwendig aufbewahrt und nicht ordnungsgemäß gelöscht.

Vermeidung: Führen Sie ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und stellen Sie sicher, dass Daten, die nicht mehr benötigt werden, sicher gelöscht werden.

Wer haftet für Datenschutzverstöße in der Zahnarztpraxis?

Für Datenschutzverstöße in der Zahnarztpraxis haftet grundsätzlich der Praxisinhaber. Bei Verstößen durch Mitarbeiter kann die Verantwortung auch auf diese übergehen, insbesondere wenn diese gegen die Anweisungen des Praxisinhabers gehandelt haben. Es ist daher wichtig, dass alle Mitarbeiter regelmäßig geschult werden und klare Richtlinien zum Datenschutz befolgen. Zahnarztpraxen sollten außerdem regelmäßig ihre Datenschutzmaßnahmen überprüfen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Dies kann durch interne Kontrollen und externe Audits unterstützt werden.

FAQ zum Datenschutz in Zahnarztpraxen

Was sind die Folgen von Datenschutzverstößen und wie hoch können die Strafen ausfallen?

Datenschutzverstöße können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Hohe Bußgelder: Die Datenschutzbehörden können bei Verstößen Geldstrafen verhängen. Die Strafen können erheblich sein und richten sich nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die DSGVO sieht zwei Stufen von Bußgeldern vor, je nach Schwere des Verstoßes:

    • Bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes: Diese Strafe wird bei Verstößen gegen die allgemeinen Pflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten verhängt. Dazu gehören unter anderem die Pflichten zur Datensicherheit und die Meldung von Datenschutzverletzungen.

    • Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes: Diese höhere Strafe kann bei schwerwiegenderen Verstößen verhängt werden, zum Beispiel bei Nichtbeachtung der Grundsätze der Datenverarbeitung, unrechtmäßiger Weitergabe von Daten oder Verstößen gegen die Rechte der betroffenen Personen.

  • Rechtliche Schritte: Patienten können bei Datenschutzverletzungen Schadenersatzforderungen geltend machen.

  • Imageverlust: Datenschutzverstöße können das Vertrauen der Patienten in die Praxis nachhaltig schädigen.

Muss jede Zahnarztpraxis einen Datenschutzbeauftragten haben?

Ein Datenschutzbeauftragter ist notwendig, wenn in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dies kann auch ein externer Datenschutzbeauftragter sein.

Was ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?

Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert alle Tätigkeiten in der Praxis, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dieses Verzeichnis muss regelmäßig aktualisiert und den Datenschutzbehörden auf Anfrage vorgelegt werden.

Quelle:

KZBV, KBV, Zaek Berlin​