Einkommensteuererklärung: Was kann ich bei der Steuer absetzen?
Sabine Banse-FunkeWelche Posten können Steuerpflichtige in ihrer Einkommensteuererklärung angeben, um die Steuerlast zu mindern? Steuerberaterin und Fachberaterin im Gesundheitswesen Sabine Banse-Funke gibt Tipps.
Häufig werde ich als Steuerberaterin von Mandanten gefragt, was alles bei der Einkommensteuer abgesetzt werden kann. Dabei stelle ich immer wieder fest, dass es viele Posten gibt, die nicht als absetzbar bekannt sind oder auch gerne mal vergessen werden. Mit der nachfolgenden Übersicht soll hier Abhilfe geschaffen werden.
Bei der Einkommensteuer können z. B. abgesetzt werden:
Beiträge für die Rente der Basisvorsorge (Rürup-Rente, deutsche Rentenversicherung Bund, gesetzliche Rentenversicherung, berufsständisches Versorgungswerk, landwirtschaftliche Alterskasse, Knappschaft)
Beiträge inklusive deren Vorauszahlung zur Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung
Beiträge zur Riester-Versicherung
Versicherungen, die unter Umständen evtl. nur eingeschränkt absetzbar sind: Tier-Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Auslandskrankenversicherung, Krankengeldversicherung, Krankentagegeldversicherung, Zahnzusatzversicherung, Krankenzusatzversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung, ältere Rentenversicherungen, Arbeitslosenversicherung, Pflegezusatzversicherung
Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstige Zwecke, Parteispenden, Spenden an unabhängige Wählervereinigungen, Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung
Kirchensteuerzahlungen, Kirchengeld
Berufsausbildungskosten für die Erstausbildung (bis maximal 6.000 Euro)
Gezahlte Versorgungsleistungen aus alten Verträgen für die als Sonderausgaben absetzbaren Renten und dauernden Lasten
Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches
Unterhaltszahlungen an den dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten im Rahmen des Realsplittings bis zu 13.805 Euro zuzüglich der für diesen bezahlten Krankenversicherungsbeiträgen der Basisversicherung (erforderliche Zustimmung des dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten und Versteuerung des Unterhalts durch diesen)
Unterhaltsleistungen an nahe Angehörige (Die Absetzbarkeit ist abhängig vom Vermögen und den Einkünften und Bezügen des nahen Angehörigen)
Sonderausgaben zur Förderung des Wohneigentums (Sanierung von eigengenutzten denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäuden in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsgebieten)
Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die nicht zur Einkunftserzielung und nicht selbst genutzt werden (Herstellungskosten, Sanierungskosten)
Anteil des Arbeitslohnes, der Maschinen- und Fahrtkosten von Handwerkerleistungen, von haushaltsnahen Dienstleistungen, Hilfen im Haushalt, von Pflege- und Betreuungsleistungen
Pflegepauschbetrag für die unentgeltliche persönliche Pflege einer pflegebedürftigen Person
Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (geringfügige Beschäftigung, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
Krankheitskosten (Zahnersatz, Brille, Zuzahlungen zum Krankenhaus, der Apotheke, Behandlungen, Physiotherapie, Hörgeräte, Pflegekosten, Kosten für Pflegekräfte, Pflegeheim, Heimunterbringung, behinderungsbedingte Aufwendungen, Bestattungskosten (nur soweit diese das Erbe übersteigen))
Behindertenpauschbeträge bei Feststellungen ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20% und mehr
Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschalen
Hinterbliebenenpauschbetrag 370 Euro
Absetzbare Beträge für Kinder.
Was kann ich mit Kindern alles bei der Einkommensteuer absetzen?
Zum Beispiel können abgesetzt werden:
Kinderfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs-, Ausbildungsbedarf (Betreuungsfreibetrag) für die Kinder
Übertragung des Betreuungsfreibetrages
Übertragung des Kinderfreibetrages
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Freibetrag für die Berufsausbildung eines volljährigen Kindes bei auswärtiger Unterbringung 1.200 Euro
Kinderbetreuungskosten (absetzbare Sonderausgaben)
Schulgeld (Sonderausgaben)
Beiträge Krankenversicherung, Pflegeversicherung für die Kinder (Sonderausgaben)
Sonstige absetzbare Versicherungen (z. B. Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung) für die Kinder (Sonderausgaben)
Unterhalt, Unterstützung, Berufsausbildungskosten
Außergewöhnliche Belastungen
Krankheitskosten der Kinder (außergewöhnliche Belastungen)
Fahrtkosten zu Behandlungen der Kinder und Besuchsfahrten der Eltern (außergewöhnliche Belastung)
Fahrtkosten für behinderte Kinder (außergewöhnliche Belastung)
weitere absetzbare Kosten bei behinderten Kindern (behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale – außergewöhnliche Belastungen)
Behindertenfreibetrag (Behindertenpauschbetrag ab 20 % Grad der Behinderung und mehr)
Hinterbliebenenpauschbetrag 370 Euro
Pflege-Pauschbetrag für behinderte Kinder.