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Recht & Steuern

Häufig werde ich als Steuerberaterin von Mandanten gefragt, was alles bei der Einkommensteuer abgesetzt werden kann. Dabei stelle ich immer wieder fest, dass es viele Posten gibt, die nicht als absetzbar bekannt sind oder auch gerne mal vergessen werden. Mit der nachfolgenden Übersicht soll hier Abhilfe geschaffen werden.

Bei der Einkommensteuer können z. B. abgesetzt werden:

  • Beiträge für die Rente der Basisvorsorge (Rürup-Rente, deutsche Rentenversicherung Bund, gesetzliche Renten­versicherung, berufsständisches Versorgungswerk, landwirtschaftliche Alterskasse, Knappschaft)

  • Beiträge inklusive deren Vorauszahlung zur Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung

  • Beiträge zur Riester-Versicherung

  • Versicherungen, die unter Umständen evtl. nur eingeschränkt absetzbar sind: Tier-Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Haftpflicht­versicherung, Auslandskrankenversicherung, Krankengeldversicherung, Krankentagegeldversicherung, Zahnzusatzversicherung, Krankenzusatzversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeits­versicherung, Risikolebensversicherung, Kapitallebens­versicherung, ältere Rentenversicherungen, Arbeitslosen­versicherung, Pflegezusatzversicherung

  • Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstige Zwecke, Parteispenden, Spenden an unabhängige Wählervereinigungen, Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung

  • Kirchensteuerzahlungen, Kirchengeld

  • Berufsausbildungskosten für die Erstausbildung (bis maximal 6.000 Euro)

  • Gezahlte Versorgungsleistungen aus alten Verträgen für die als Sonderausgaben absetzbaren Renten und dauernden Lasten

  • Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches

  • Unterhaltszahlungen an den dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten im Rahmen des Realsplittings bis zu 13.805 Euro zuzüglich der für diesen bezahlten Krankenversicherungsbeiträgen der Basisversicherung (erforderliche Zustimmung des dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten und Versteuerung des Unterhalts durch diesen)

  • Unterhaltsleistungen an nahe Angehörige (Die Absetzbarkeit ist abhängig vom Vermögen und den Einkünften und Bezügen des nahen Angehörigen)

  • Sonderausgaben zur Förderung des Wohneigentums (Sanierung von eigengenutzten denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäuden in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsgebieten)

  • Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

  • Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die nicht zur Einkunftserzielung und nicht selbst genutzt werden (Herstellungskosten, Sanierungskosten)

  • Anteil des Arbeitslohnes, der Maschinen- und Fahrtkosten von Handwerkerleistungen, von haushaltsnahen Dienstleistungen, Hilfen im Haushalt, von Pflege- und Betreuungsleistungen

  • Pflegepauschbetrag für die unentgeltliche persönliche Pflege einer pflegebedürftigen Person

  • Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (geringfügige Beschäftigung, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)

  • Krankheitskosten (Zahnersatz, Brille, Zuzahlungen zum Krankenhaus, der Apotheke, Behandlungen, Physiotherapie, Hörgeräte, Pflegekosten, Kosten für Pflegekräfte, Pflegeheim, Heimunterbringung, behinderungsbedingte Aufwendungen, Bestattungskosten (nur soweit diese das Erbe übersteigen))

  • Behindertenpauschbeträge bei Feststellungen ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20% und mehr

  • Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschalen

  • Hinterbliebenenpauschbetrag 370 Euro

  • Absetzbare Beträge für Kinder.

Was kann ich mit Kindern alles bei der Einkommensteuer absetzen?

Zum Beispiel können abgesetzt werden:

  • Kinderfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs-, Ausbildungsbedarf (Betreuungsfreibetrag) für die Kinder

  • Übertragung des Betreuungsfreibetrages

  • Übertragung des Kinderfreibetrages

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

  • Freibetrag für die Berufsausbildung eines volljährigen Kindes bei auswärtiger Unterbringung 1.200 Euro

  • Kinderbetreuungskosten (absetzbare Sonderausgaben)

  • Schulgeld (Sonderausgaben)

  • Beiträge Krankenversicherung, Pflegeversicherung für die Kinder (Sonderausgaben)

  • Sonstige absetzbare Versicherungen (z. B. Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung) für die Kinder (Sonderausgaben)

  • Unterhalt, Unterstützung, Berufsausbildungskosten

  • Außergewöhnliche Belastungen

  • Krankheitskosten der Kinder (außergewöhnliche Belastungen)

  • Fahrtkosten zu Behandlungen der Kinder und Besuchs­fahrten der Eltern (außergewöhnliche Belastung)

  • Fahrtkosten für behinderte Kinder (außergewöhnliche Belastung)

  • weitere absetzbare Kosten bei behinderten Kindern (behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale – außergewöhnliche Belastungen)

  • Behindertenfreibetrag (Behindertenpauschbetrag ab 20 % Grad der Behinderung und mehr)

  • Hinterbliebenenpauschbetrag 370 Euro

  • Pflege-Pauschbetrag für behinderte Kinder.