Sabine Banse-Funke
Beiträge von Sabine Banse-Funke
Recht & Steuern
Mit der Erholungsbeihilfe den Urlaub des Arbeitnehmers versüßen
Heutzutage müssen Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern einiges bieten, um alle freien Stellen besetzen zu können. Eine Möglichkeit, wie Sie gegenüber anderen Arbeitgebern herausstechen können, ist die Erholungsbeihilfe. Steuerberaterin Sabine Banse-Funke erläutert, was es damit auf sich hat und was Sie dazu wissen sollten.
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In Kooperation mit Docmedico
Docmedico
Die 5 besten Lösungen für Wartezeiten in der Zahnarztpraxis
Wartezeiten sind nicht nur für Patienten unangenehm, sondern auch für das Praxispersonal, denn sie führen schnell zu unzufriedenen und genervten Patienten. Not- oder Akutfälle, komplexe Behandlungen und verspätete Patienten können aber schnell die Praxisabläufe durcheinanderbringen. Wie Sie die Patientenzufriedenheit durch verbesserte Wartezeiten steigern, erfahren Sie hier.
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Steuerrecht
Aktueller Steuertipp: Überlassung eines Dienstrades an den Arbeitnehmer
Die Überlassung eines Fahrrads ist eine gute Möglichkeit, dem Arbeitnehmer mehr Netto zukommen zu lassen. Sie ist gleichermaßen attraktiv und interessant für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Steuerberaterin Sabine Banse-Funke stellt die am häufigsten verwendete Variante in der Praxis vor.
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Recht & Steuern
Einkommensteuererklärung: Was kann ich bei der Steuer absetzen?
Welche Posten können Steuerpflichtige in ihrer Einkommensteuererklärung angeben, um die Steuerlast zu mindern? Steuerberaterin und Fachberaterin im Gesundheitswesen Sabine Banse-Funke gibt Tipps.
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Praxisführung
Gutscheine zur Steigerung des Nettolohnes für Arbeitnehmer – wie geht es richtig?
Der Einsatz von Gutscheinen bis maximal 50 Euro monatlich ist lukrativ für beide – den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber. Sabine Banse-Funke, Steuerberaterin, Fachberaterin im Gesundheitswesen, stellt die Vorteile und die Handhabung vor und weist auf Fehler in der Abwicklung hin.
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Immobilien
Steuersparen durch energetische Baumaßnahmen
Zur Energieeinsparung werden bestimmte energetische Baumaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen an dem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigenheim gefördert. Diese sind von der Steuer absetzbar. Maximal können 40.000 Euro Einkommensteuer gespart werden. An diese Förderung wird oft nicht gedacht. Sabine Banse-Funke erklärt die wichtigsten Eckpunkte.
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