Zahnarzt wegen Fake-Bewertungen des Konkurrenten vor Gericht
Marzena SickingDas Oberlandesgericht Stuttgart hat einem Zahnarzt per einstweiliger Verfügung verboten, im Internet falsche und negative Bewertungen über einen Kollegen zu verbreiten.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einem Zahnarzt per einstweiliger Verfügung verboten, im Internet gefälschte negative Bewertungen über einen Kollegen zu verbreiten. Der Fall zeigt, dass Manipulationen von Online-Rezensionen nicht nur ethisch fragwürdig sind, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Fake-Bewertungen: Der Fall vor Gericht
Ein Zahnarzt aus dem Rems-Murr-Kreis klagte gegen einen Konkurrenten, weil er vermutete, dass dieser negative Rezensionen über ihn in verschiedenen Online-Portalen veröffentlicht hatte. Gleichzeitig soll der beklagte Zahnarzt seine eigene Praxis in denselben Portalen mit besonders positiven Bewertungen hervorgehoben haben.
Der betroffene Zahnarzt beantragte beim Landgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung dieser Fake-Bewertungen. Das Landgericht wies den Antrag jedoch zunächst ab mit der Begründung, dass die Urheberschaft der Bewertungen nicht zweifelsfrei nachgewiesen sei.
OLG Stuttgart erkennt Sprachmuster als Beweis an
Das Oberlandesgericht Stuttgart befasste sich in zweiter Instanz mit dem Fall und ging der Frage nach, ob es Beweise für die Urheberschaft der Fake-Bewertungen gab.
Ein vom Gericht beauftragter Sprachgutachter analysierte die Formulierungen der Bewertungen und stellte fest, dass zwischen den negativen Rezensionen über den Kläger und den positiven Bewertungen der Praxis des Beklagten auffällige sprachliche Gemeinsamkeiten bestanden. Die Experten kamen zu dem Schluss, dass alle Bewertungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vom selben Verfasser stammten.
Gericht bestätigt Unterlassungsanspruch
Das OLG Stuttgart wertete das Sprachgutachten als ausreichenden Beweis und entschied zugunsten des klagenden Zahnarztes. Der beklagte Zahnarzt erkannte den Unterlassungsantrag daraufhin an, beteuerte jedoch weiterhin seine Unschuld und bestritt, der Urheber der Fake-Bewertungen zu sein. Dennoch wurde ihm gerichtlich untersagt, weiterhin falsche Bewertungen über seinen Konkurrenten zu veröffentlichen.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Fake-Bewertungen?
Die Verbreitung von falschen Bewertungen über Konkurrenten verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen:
Unterlassungsklage: Der Geschädigte kann auf Unterlassung klagen und gerichtlich verbieten lassen, dass weitere Fake-Bewertungen veröffentlicht werden.
Schadensersatzforderungen: Falls der betroffene Zahnarzt Umsatzeinbußen durch die negativen Bewertungen nachweisen kann, können finanzielle Schadensersatzforderungen gegen den Verursacher erhoben werden.
Abmahnungen und Bußgelder: Verstöße gegen das UWG können von Wettbewerbszentralen oder Behörden verfolgt und mit Geldbußen geahndet werden.
Reputationsverlust: Wer Fake-Bewertungen veröffentlicht, riskiert nicht nur juristische Konsequenzen, sondern auch massive Image-Schäden. Patienten und Kollegen verlieren das Vertrauen in eine Praxis, die sich solcher unethischen Mittel bedient.
Tipp für Ihre Zahnarztpraxis
Online-Bewertungen spielen eine entscheidende Rolle für das Praxisimage und die Patientenakquise. Um rechtliche Risiken und Reputationsschäden zu vermeiden, sollten Zahnärzte auf authentische Bewertungen setzen. Anstatt Bewertungen zu manipulieren, empfiehlt es sich:
Patienten aktiv um ehrliche Bewertungen zu bitten, z. B. durch Flyer in der Praxis oder Erinnerungen nach der Behandlung.
Auf negative Bewertungen professionell zu reagieren und konstruktives Feedback zu bieten.
Meldung von Fake-Bewertungen bei Plattformbetreibern vorzunehmen, wenn offensichtlich unwahre oder manipulierte Rezensionen auftauchen.
Die Entscheidung des OLG Stuttgart zeigt, dass Gerichte immer häufiger gegen unlauteren Wettbewerb im digitalen Raum vorgehen. Zahnärzte sollten daher auf eine ethisch korrekte Online-Präsenz achten und die rechtlichen Konsequenzen von Fake-Bewertungen nicht unterschätzen.
Quelle:OLG Stuttgart