Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Praxisgründung

Nach der staatlichen Zulassung (Approbation) können junge Zahnärzte und Zahnärztinnen die Entscheidung treffen, ob sie als angestellter Assistenzzahnarzt arbeiten möchten oder die Weiterbildung zum Fachzahnarzt beginnen.

Assistenzzahnarzt

Um eine Stelle als Assistenzzahnarzt anzutreten, müssen die jungen Zahnärzte (im Alter von ca. 25 bis 29 Jahren) über ein abgeschlossenes Zahnmedizinstudium sowie die zahnärztliche Approbation verfügen. Weiterhin ist ein Eintrag im Zahnarztregister notwendig. Um vom Assistenzzahnarzt zum Zahnarzt aufzusteigen, ist eine Assistenzzeit von zwei Jahren zu absolvieren.

Weiterbildung zum Fachzahnarzt

Der zweite Karriereweg für Zahnärzte, die ihre Approbation erhalten haben, ist die Weiterbildung zum Fachzahnarzt (Kieferorthopädie/Oralchirurgie). Der Verlauf dieser Weiterbildung teilt sich in ein allgemeinzahnärztliches Jahr und drei Jahre fachspezifische Weiterbildung auf.

Diese Weiterbildung gliedert sich in zwei Teile: Innerhalb des ersten Jahres erfolgt die Weiterbildung in einer weiterbildungsermächtigten Universitätszahnklinik und zwei Jahre können in einer weiterbildungsermächtigten Praxis abgeleistet werden. Die Titel Kieferorthophäde bzw. Oralchirurg werden daraufhin mit einer Fachzahnarztprüfung vor der Landeszahnärztekammer erlangt.

Die Weiterbildungen zum Kieferorthopäden und Oralchirurgen sind bundesweit anerkannt. Es gibt aber auch die Weiterbildungen „Öffentliches Gesundheitswesen“, „Parodontologie“ (Westfalen-Lippe) und „Allgemeine Zahnheilkunde“ (Brandenburg), die von einzelnen Landeszahnärztekammern angeboten werden.

Angestellte Kieferorthopäden

Das Eintrittsalter von angestellten Kieferorthopäden liegt durchschnittlich zwischen Ende 20 und Anfang 30. Sie verfügen über ein abgeschlossenes Zahnmedizinstudium, die zahnärztliche Approbation, sind im Zahnarztregister eingetragen und haben die Weiterbildung in der Kieferorthopädie abgeschlossen. Anstellungsverhältnisse finden Kieferorthopäden in zahnärztlichen Praxen, dem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder einer Zahnklinik.

Angestellte Oralchirurgen

Das Eintrittsalter von angestellten Oralchirurgen liegt durchschnittlich zwischen Ende 20 und Anfang 30. Sie verfügen über ein abgeschlossenes Zahnmedizinstudium, die zahnärztliche Approbation, einen Eintrag im Zahnarztregister und die Weiterbildung in der Oralchirurgie. Anstellungsverhältnisse finden Oralchirurgen in zahnärztlichen Praxen, medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder Zahnkliniken.

Fachzahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen

Angestellte Fachzahnärzte für das öffentliche Gesundheitswesen sind bei ihrem Eintritt durchschnittlich zwischen 25 und 29 Jahre alt. Sie verfügen über ein abgeschlossenes Zahnmedizinstudium, die zahnärztliche Approbation und die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen.

Die medizinische Behandlung umfasst die Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung, der Gesundheitserziehung und der präventiven Zahngesundheitspflege bei verschiedenen Alters- und Bevölkerungsgruppen.

Karrierewege nach der Ausbildung der Zahnärzte

Nach der Ausbildungszeit können sich Zahnärzte dafür entscheiden, ob sie eine Laufbahn in einer Uni- bzw. Poliklinik oder eine ambulante Laufbahn einschlagen.

Wenn sich Zahnärzte für die ambulante Laufbahn entscheiden, haben sie die Möglichkeit, in Einzelpraxen oder Kooperationen zu arbeiten. Bei Kooperationen sind es entweder Berufsausübungsgemeinschaften oder Medizinische Versorgungszentren.

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