Recht & Steuern
Landeszahnärztekammer beschwert sich erfolgreich über Werbung für Telemedizin
Zahnärzte dürfen nur sehr eingeschränkt für Fernbehandlungen werben. Das müsse auch für Versicherungen gelten, fand die LZK Baden-Württemberg und wehrte sich gegen das Marketing der HanseMerkur für eine Telemedizin-App.
Lesen Sie mehr