Steuertipps
Steuern sparen mit der Beitragsvorauszahlung der privaten Krankenversicherung
Steuern sparen leicht gemacht mit der Vorauszahlung zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Neben den Beiträgen für das laufende Jahr kann zusätzlich maximal der dreifache Jahresbeitrag als Vorauszahlung zur privaten Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung steuerlich abgesetzt werden.
Lesen Sie mehr