Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT

GOZ

Für Privatleistungen richtet sich das zahnärztliche Honorar nach der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte vom 1. Januar 2012 (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte vom 1. Januar 1996 (GOÄ). Gemäß § 5 GOZ kann der Zahnarzt oder die Zahnärztin das zahnärztliche Honorar je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand oder Umstand einer Leistungserbringung selbst bestimmen. In bestimmten Fällen ist dann eine Begründung notwendig.
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Zahnarztteam

Ist Selfcare im Praxisalltag möglich?

Mitarbeiter:innen einer Zahnarztpraxis sind stetig mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Hoher Arbeitsaufwand, knappe Taktungen der Termine sowie anspruchsvolle Patient:innen führen zu einer hohen physischen sowie psychischen Belastung.1 Mit ihrer Arbeit tragen zahnmedizinische Fachangestellte entscheidend zum Praxiserfolg bei und leisten überdies einen unverzichtbaren Beitrag für die Mundgesundheit der Patient:innen. Durch die Umsetzung kleiner Impulse und praktischer Tipps zur Stressbewältigung können sie selbst aktiv werden und ihre Resilienz stärken.
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GOZ
Frau am Empfang einer Arztpraxis oder Zahnarztpraxis

Analogabrechnung in der Zahnarztpraxis und ihre Bedeutung

Auch mit der Anpassung der GOZ 2012 wurden viele heute bereits in der Zahnmedizin angewendeten Behandlungen wieder nicht aufgenommen, sodass für viele Maßnahmen, die in der Zahnarztpraxis medizinisch notwendig sind, es keine Abrechnungsmöglichkeiten gibt. Somit sind – beim gesetzlich aber auch beim privat versicherten Patienten – die sogenannten Analogleistungen ein essenzieller Bestandteil der Abrechnung.
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