Praxis
Auch bei Weiterbildungen im Ausland an A1-Bescheinigung denken
Wird immer wieder gerne vergessen: Zahnärzte müssen bei jedem beruflich bedingten Grenzübertritt grundsätzlich die „A1-Bescheinigung“ vorweisen können. Auch wenn es sich nur um einen Kongress- oder Seminarbesuch handelt.
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